Mit rot-grüner Regierungsmehrheit ist gestern die Gesetzesnovelle gegen unlauteren Wettbewerb verabschiedet worden. Ein wichtiger Punkt: Werbung per Telefon ohne Einverständnis des Angerufenen ist künftig verboten. Direktmarketing-Experten haben die Neuerung als großen Fehler verurteilt. Es handle sich um ein weiteres Gesetz, das „Arbeitsplätze vernichte und neue Technologien verhindere“. Die Änderungen können in einem PDF-Dokument nachgelesen werden. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten.
Ein Gesetz zum Schutze der Verbraucher war der Ausgangspunkt der Novelle. Nun seien im Telefonmarkerting, einem der wenigen Wachstumsbranchen in Deutschland, rund 400.000 Jobs von der neuen Regelung direkt oder indirekt betroffen, kritisieren die Experten. Der Präsident des Verbandes der deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ), Hubert Burda, zeigte sich wie schon vor zwei Tagen empört über die Gesetzesnovelle. „Statt einer Förderung der Wirtschaft mit einer gesetzlich verankerten strengen Selbstkontrolle der Industrie zum Schutze der Verbraucher kommt es nun zu einer überflüssigen Behinderung der Wirtschaft und zu einem bewussten Exodus an Arbeitsplätzen. Wir sind fassungslos über diesen gesetzgeberischen Schildbürgerstreich“, so Burda.
Bei seinen Kollegen in den Nachbarländern stößt die Novelle ebenfalls auf Unverständnis: Der Geschäftsführer des Schweizer Direktmarketing Verbandes (SDV), Christian Altenburger, sieht die Situation in der Schweiz durch Legislative und Ehrenkodex der Mitglieder des SDV geregelt. Der Gesetzgeber erlaube in der Schweiz Telefonmarketing, räume dem Konsumenten jedoch die Möglichkeit ein, sich in einer zentralen Datenbank einzutragen, wenn keine Anrufe mehr gewünscht werden. Schweizer Call Center würden diese Quelle zu Generierung der Kundenkontakte nutzen und diese Sperren beachten. Bei Outbound-Calls – Telefonmarketing von der Schweiz ins Ausland – gebe es strikte Regelungen, sich an die jeweilige Legislatur des Empfängerlandes zu halten. Dieses System würde funktionieren und das erste Halbjahr 2004 sei ein durchaus positives Jahr für die Schweizer Direktmarketing-Branche gewesen.
Beim Direktmarketing Verband Österreich (DMVÖ) zeigt man sich wenig erfreut über die neue Entwicklung: „Wir sind insofern enttäuscht über die deutsche Entwicklung, da das dortige liberale Klima bis dato Vorbildwirkung für Österreich hatte“, meint Joseph Hamberger, Geschäftsführer des DMVÖ. Eine Gesetzesnovelle des vergangenen Jahres habe auch in Österreich weitreichende Konsequenzen nach sich gezogen. „Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen B2B und Consumer und drängt viele Aktivitäten in die Illegalität. Zurzeit laufen in Österreich rund vierzig Verfahren wegen des Vorwurfs des illegalen Telefonmarketings“, so Hamberger. Eine der Folgen seien Auslagerungen des Telefonmarketings in benachbarte Länder wie der Schweiz, Slowakei und Tschechien.
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