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TV-Werbeblocker darf in Deutschland verkauft werden

Der Fernsehsender RTL muss sich mit einem Gerät zur Ausblendung von Werbung im Fernsehen am Markt abfinden. Der Bundesgerichtshof hat in einem veröffentlichten Urteil eine Klage des Privatsenders im Rahmen eines langjährigen Rechtsstreits zurückgewiesen und die TC Unterhaltungselektronik AG kann ab jetzt ihr Gerät verkaufen, so die „FAZ“.

Befürchtete Einnahmeausfälle bei Werbeeinnahmen in der Branche dürften jedoch ausbleiben. Laut Urteil erschwert der Werbeblocker zwar die Geschäfte der allein durch Werbung finanzierten Privatsender, bedroht sie jedoch nicht „existentiell“. Das Gerät sei für TV-Konsumenten nichts weiter als eine „technische Hilfestellung“.

„Tivion“ heißt der Werbeblocker und ist das Nachfolgegerät der „Fernsehfee“, gegen die bereits 1999 geklagt wurde, die mittlerweile aber technisch veraltet ist. Tivion bringt zahlreiche Neuerungen gegenüber dem Vorgängermodell, das über einen eigenen Festplattenrekorder verfügt. Zuschauer, die Filme aufzeichnen, können das dann ohne Werbepausen machen. Die neue Version des Werbeblockers kann auch mit dem Internet verbunden werden. „Tivion“ verfügt zudem auch über eine Kinderschutzfunktion, mit der Sender gesperrt und Sehzeiten und -kontingente eingegeben werden können.

Die Herstellerfirma zeigte sich erleichtert über die Entscheidung und wird mit 3.000 Geräten monatlich ab sofort in Serienproduktion gehen. Zu Weihnachten soll dann das Gerät für einen Preis von 99 Euro zu kaufen sein. Eine Klage an RTL auf Schadensersatz wegen Verdienstausfall wird folgen. Der fünfjährige Rechtsstreit mit RTL und zuvor auch noch mit VOX und Sat.1 habe das Unternehmen eine halbe Million Euro an Gerichts- und Anwaltsgebühren gekostet.

ZDNet.de Redaktion

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