In der Schweiz setzt der internationale Verband der Musikindustrie IFPI auf den aussergerichtlichen Vergleich und moderate Strafen. Seit 1999 ist die IFPI Schweiz gegen 1200 bis 1300 Privatpersonen vorgegangen. Mit rund 800 dieser Fälle wurden aussergerichtliche Vergleiche erzielt, berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ). Der Verband lässt mittels Monitoring-Software das Internet auf auffällige MP3-Datenbewegungen durchsuchen. Täglich sind 3000 bis 4000 solcher Datentransfers zu verzeichnen. Bei der Identifikation der User wird eng mit den Providern zusammengearbeitet.
Die Monitoring-Software liefert neben Titel und Interpret des Songs auch den Rechteinhaber, die IP-Adresse des Computers sowie den ISP des Users. Die Identität des Users darf der ISP jedoch aus Datenschutzgründen nicht ohne weiteres an die IFPI weitergeben. Daher schickt der ISP eine Abmahnung an den User der IP-Adresse und bittet ihn um Kontaktaufnahme mit der IFPI, um einen Vergleich zu erzielen.
Die Vergleichssumme hängt vom Umfang der via Internet gesammelten Musik-Dateien ab. Die IFPI Schweiz berechnet laut NZZ für den illegalen Download eines Songs einen Franken, für jeden im Internet für andere zugänglich gemachten Song jedoch 50 Franken. Zusätzliche Rechtskosten machen demnach zwischen 300 und 4000 Franken aus. Die Einnahmen – seit 1999 bei 800 Vergleichen laut NZZ ein einstelliger Millionen-Betrag – gehen an den Anti-Piraterie-Fonds der IFPI.
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