Das deutsche Bundesjustizministerium hat die Absicht, der Musik-Industrie und den Urheberrechts-Inhabern bessere Möglichkeiten zur Verfolgung von Tauschbörsen-Nutzern zu verschaffen. Laut einer Ankündigung des zuständigen Abteilungsleiters, Elmar Hucko, handelt es sich um die Herausgabe der Nutzungsdaten der User, zumeist um die IP-Adresse ihrer Rechner.
Datenschützer des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) kritisieren diese Pläne. Die Speicherung von Nutzungsdaten sei rechtswidrig und unzulässig, sobald sie für die Inanspruchnahme eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind. Der Provider hat laut Gesetz sicherzustellen, dass die Nutzungsdaten unmittelbar nach Beendigung der Internet-Nutzung gelöscht werden. Daher sei eine präventive Speicherung von Nutzungsdaten nach derzeitiger Rechtslage schlicht unzulässig.
Ein massives Überwachungssystem des Nutzungsverhaltens im Internet würde laut den Datenschützern eine Gefahr für die demokratische Informations- und Kommunikationskultur darstellen, berichtet ngo-online. Zu beachten sei ebenfalls die Reaktion der Nutzer auf so eine Veränderung, die jegliche Anonymität verhindere. Laut Urheberrechtgesetz ist nur das Kopieren von Werken aus „offensichtlich“ rechtswidrigen Quellen verboten. Viele Internetdienste und Tauschbörsen bieten ihren Nutzern so genannte „Kopiervorlagen“ an, bei welchen man sich jedoch als Nutzer nicht sicher sein kann, ob man sich mit dem Herunterladen strafbar macht oder nicht.
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