Heribert Schumann, Professor für Jugendschutzrecht der Medien, hat für den Interessenverband Neue Medien IVNM ein Rechtsgutachten erstellt, das bestätigt, dass das Altersverifikationssystem „ueber18.de“ alle gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt. Es verhindert, dass Minderjährige auf pornographische und andere jugendgefährdende Internetangebote zugreifen können.
Das Altersverifikationssystem „ueber18.de“ ist ein Softwareprogramm, das in zwei verschiedenen Versionen existiert. Derzeit sorgt es bei 133.259 deutschsprachigen Angeboten für den Schutz von Minderjährigen. Internet-Nutzer müssen bei der Erstanmeldung die Nummer ihres Personalausweises oder des Reisepasses und die Postleitzahl des Ausstellungsorts angeben. Das System überprüft dann anhand des in der Nummer enthaltenen Geburtsdatums ob ein Nutzer volljährig ist. Es wird auch überprüft, ob die Postleitzahl mit der Behördenkennzahl übereinstimmt und ob die eingegebene Nummer grundsätzlich den Regeln einer Personalausweis- oder Passnummer entspricht.
Möglichkeiten für Minderjährige die Sicherheitsvorkehrungen von „ueber18.de“ zu umgehen gibt es dennoch. Neben der Benützung des Personalausweises eines Erwachsenen, gibt es Internetadressen, die vorgefertigte Personalausweisnummern mit dazupassenden Postleitzahlen zur Verfügung stellen. Auch Anleitungen um eine Personalausweisnummer zu erstellen, können im Internet gefunden werden. Professor H. Schumann zu Folge reicht es allerdings aus, wenn ein Anbieter nur durch technische Vorkehrungen Zugangshindernisse schafft, gelingt es Minderjährigen durch eigenmächtiges Handeln Zugriff zu bekommen, ist die Verantwortung nicht dem Anbieter zuzuschreiben.
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