Der Bitkom hat sich erneut gegen Pauschalabgaben auf PCs und Drucker ausgesprochen. Damit reagiert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien auf Äußerungen aus Berlin, wonach die Sondersteuer eingeführt werden soll. Allerdings hat ein Sprecher des Justizminiseriums die Aussagen von Justizministerin Brigitte Zypries gestern wieder relativiert – eine Entscheidung sei noch nicht gefallen.
Grundsätzlich sei zu begrüßen, dass das Bundesjustizministerium das deutsche Urheberrechtsgesetz modernisieren und in diesem Zusammenhang auch das pauschale Vergütungssystem neu regeln will, so der Bitkom. Allerdings dürften nicht alle digitalen Geräte per se vergütungspflichtig werden.
Nur Geräte, mit denen in erheblichem Umfang Privatkopien angefertigt werden, dürften abgabepflichtig sein. Bei Geräten, die nur in ganz geringem Maße zum Kopieren genutzt werden, seien Abgaben hingegen nicht gerechtfertigt. „Für die Vergütung muss daher entscheidend sein, dass die Kopierfunktion tatsächlich in relevantem Umfang genutzt wird“, argumentiert Bitkom-Geschäftsführer Peter Broß.
Deshalb müsse auch weiterhin im Gesetz verankert werden, dass ein Gerät dazu bestimmt und nicht nur geeignet sein muss, Kopien anzufertigen. Der Biktom lehnt nach wie vor Pauschalabgaben auf Drucker oder PCs ab. Die würden zu Doppelzahlungen führen. „Kopiervorgänge, an denen Drucker oder PC beteiligt sind, werden über bereits heute abgabepflichtige Peripheriegeräte wie den Scanner oder den CD- und DVD-Brenner vergütet“, so der Verband. Inhalte aus dem Internet würden entweder direkt bezahlt oder zur freien Benutzung angeboten.
Man begrüße den Vorstoß des Bundesjustizministeriums, dass die Abgaben moderat und maßvoll sein sollen und dass so genannte DRM-Systeme (Systeme für das digitale Rechte-Management) gefördert werden sollen.
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