Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW, ehemals DMMV) hat die vom Bundesjustizministerium angekündigte Verbesserung der Verfolgungsmöglichkeiten von Datenpiraten und Raubkopierern begrüßt. „Die Content-Wirtschaft ist bei der Eindämmung des massenhaften, illegalen Datenaustausches auf die Hilfestellung durch den Gesetzgeber angewiesen“, so Vorstandsmitglied Christian Dressel.
In Teilen der Bevölkerung sei ein „mangelhaftes Unrechtsbewusstsein“ zu beobachten, die massenhafte Verbreitung von Raubkopien werde gemeinhin als Kavaliersdelikt angesehen. Angesichts zunehmender Missbrauchsfälle sei man gezwungen, die Rechte der Rechteinhaber zu stärken, argumentiert der Verband. Ministerialdirektor Elmar Hucko kritisierte auf dem Deutschen Multimedia Kongress in Berlin die „um sich greifende Freibier-Ideologie und den weit verbreiteten Konsumentenwunsch, alles kostenlos kopieren zu können“.
Eine Studie der Universität Witten-Herdecke belege, dass Raubkopieren für einen Großteil der Anwender zum alltäglichen Leben gehöre. Eigentumsdelikte bei digitalen Medien würden gefühlsmäßig als weniger gravierend angesehen. Urhebern und Rechteverwertern gingen durch illegale Aktivitäten in Peer-to-Peer-Tauschbörsen und Hackernetzwerken „allein in Deutschland jedes Jahr mehr als drei Milliarden Euro verloren“, so der Verband. Diese Summe fehle den Unternehmen bei der Entwicklung und Produktion kostenintensiver Inhalte – sowohl im Softwarebereich als auch in der Musik- und Filmwirtschaft.
Die erste Stufe der Urheberrechtsnovelle, die im September 2003 verabschiedet worden war, hatte zunächst vor allem die Vervielfältigung von Raubkopien von Filmen und Musik zu unterbinden sowie die Verbesserung des rechtlichen Schutzes technischer Schutzmechanismen versucht. Der sogenannte zweite Korb der Urheberrechtsnovelle beschäftigt laut dem BVDW nun unter anderem mit der Frage eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruches der Rechteinhaber. Mit dem Referentenentwurf wird nach der Sommerpause des Bundestags gerechnet.
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