In der abschließenden Anhörung vor dem für August erwarteten Urteil im Prozess um die Übernahme von Peoplesoft durch Oracle hat Richter Vaughn Walker die Anwälte beider Parteien gehörig in die Mangel genommen. Eine Tendenz, in welche Richtung die Entscheidung gehen könnte, war noch nicht abzulesen.
Zunächst musste Staatsanwalt Claude Scott einige kritische Fragen zur Definition des Marktes über sich ergehen lassen. So wollte der Richter wissen, ob er den fraglichen Markt wie vom Ministerium vorschlagen nur USA-bezogen betrachten solle oder international. „Wie kann das etwas anderes sein als ein globaler Markt?“, so der Richter. Er fügte hinzu, dass der von Peoplesoft und Oracle in den USA verkaufte Code in Europa gleich sei.
Auch den vom Ministerium definierten Teilbereich des Marktes stellte er in Frage. Nach dessen Auffassung handle es sich um „hochfunktionale Personal- und Finanzmanagement-Software“. „Wurde diese Definition bereits außerhalb dieses Prozesses genutzt?“, fragte der Richter. Der Staatsanwalt argumentierte, dass eine Übernahme von Peoplesoft durch Oracle auch über Grenzen hinweg ein illegales Duopol aus dem neu entstehenden Oracle und SAP ergeben würde.
Doch auch Oracle-Anwalt Dan Wall musste sich einige kritische Fragen gefallen lassen. „Ich stimme zu, dass die Definition des Marktes der Regierung heikel und unhandlich ist“, so Walker. „Aber wir haben von einem Zeugen nach dem anderen gehört, dass die von SAP, Peoplesoft und Oracle verkauften Dinge anders sind als die anderer Hersteller“.
Wall sagte, er stimme mit dieser Ansicht nicht überein und verwies nochmals darauf, dass die Definition des Marktes fehlerhaft ist. „Nehmen uns die von der Regierung als Mid-Market bezeichneten Produkte Aufträge weg? Sie bekommen sicherlich nicht soviel, aber sie bekommen eine Menge“, so Wall. Oracle argumentiert, dass in dem fraglichen Marktsegment deutlich mehr Unternehmen als nur Peoplesoft, SAP und Oracle agieren.
Das Urteil des Richters wird irgendwann im August erwartet. Experten gehen aber davon aus, dass die Verliererseite in Berufung gehen wird. Wenn die rechtliche Situation in den USA dann irgendwann geklärt ist, müssen je nach Ausgang auch noch die Behörden in Europa von dem Deal überzeugt werden.
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