Über 90 Prozent aller Newsletter weisen rechtliche Fehler auf. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Beratungsunternehmens Absolit, das sich auf E-Mail-Marketing spezialisiert hat. Untersucht wurden 278 Newsletter, die beim Zentralarchiv deutschsprachiger Newsletter registriert sind. Insgesamt fand der E-Mail-Experte Torsten Schwarz nur zehn Unternehmen, die einwandfreie E-Mails an ihre Kunden versenden. Bei 65,2 Prozent der untersuchten Newsletter ist das Impressum unvollständig. Der gesetzlich festgelegte Hinweis auf eine Abstellmöglichkeit fehlte bei 9,4 Prozent.
Die vom neuen Wettbewerbsgesetz geforderte Einwilligungspflicht wird von seriösen Firmen durchaus beachtet. „Unkenntnis herrscht dagegen bei den gesetzlich geforderten Pflichtangaben“, kritisiert Schwarz. Laut Teledienstgesetz müssen im Impressum unbedingt Angaben zu elektronischen Kontaktmöglichkeiten vorhanden sein. E-Mailadresse oder Telefonnummer fanden sich aber nur bei 41,7 Prozent der untersuchten Newsletter. Bei 33,8 Prozent fehlten sämtliche Kontaktinformationen.
Die E-Mails wurden anhand vollständiger Angaben im Impressum und einer persönlichen Anrede untersucht. Auch das Vorhandensein einer Abstellfunktion und eines Betreffs wurde überprüft. Im Betreff soll dem Leser verraten werden worum es geht, damit er beurteilen kann ob und warum es sich lohnt einen Newsletter zu öffnen. Eine bequeme Abstellfunktion ist gesetzlich vorgesehen um die Unterscheidung von Newsletter und Spam zu gewährleisten. Nur zwei Newsletter erlangten die Gesamtpunktezahl. „Unternehmen blamieren sich mit ihren Newslettern, die doch als elektronische Visitenkarte gedacht seien“, bemerkt Schwarz.
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