Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat gegen die Bonner Staatsanwaltschaft eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Grund dafür sind „schleppende Ermittlungen“ im Fall Deutsche Telekom, teilte die DSW heute, Dienstag, mit. „Vor viereinhalb Jahren wurde das Verfahren wegen Falschbilanzierung eingeleitet, auf Ergebnisse warten wir immer noch“, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker.
Laut DSW ist ein Abschluss des Verfahrens, das klären soll, ob die Immobilien des Telekomkonzerns falsch bewertet wurden, in weite Ferne gerückt, nachdem eventuell ein weiteres Gutachten notwendig wird. „Damit würden wieder ein bis zwei Jahre ins Land gehen“, so Hocker. Für die Anleger, die im Sommer 2000 im Rahmen des dritten Börsengangs T-Aktien erworben und eine Prospekthaftungsklage gegen die Deutsche Telekom angestrengt haben, kann das lange Verfahren teuer werden. Laut Hocker sollten aufgrund des nach wie vor hohen Prozessrisikos nur Rechtsschutz versicherte Anleger eine Klage anstrengen.
Anfang Juni dieses Jahres hatte der Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt/Main, Meinrad Wösthoff, angekündigt, noch in diesem Jahr die ersten Prospekthaftungsklagen verhandeln zu wollen. Zu diesem Zeitpunkt lagen Wösthoff bereits 2100 Klagen vor, hinter denen etwa 14.000 bis 15.000 Kläger standen. Die klagenden Aktionäre werfen der Deutschen Telekom vor, in ihrem Prospekt zum Börsengang im Juni 2000 falsche Angaben bezüglich der Immobilienwerte gemacht zu haben.
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