Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten begrüßt. Das Papier aus dem Umweltministerium bilde eine „Grundlage für praxisgerechte und wettbewerbskonforme Regelung“. Dennoch sehe die Industrie in einer Reihe von Fragen weiteren Handlungsbedarf.
Bei einer Anhörung im Ministerium hat der Verband die im Gesetzentwurf vorgesehene getrennte Verantwortung für Sammlung und Entsorgung der Elektroaltgeräte begrüßt. Diese unterschiedlichen Verantwortlichkeiten seien zielführend im Sinne einer effizienten und fairen Gestaltung der umweltpolitischen Neuorientierung in der Altgeräte-Entsorgung. Nach wie vor sieht der Biktom jedoch keine Rechtsgrundlage für die vorgesehene Haftung der Unternehmen für Altgeräte, die zum Teil bereits vor zehn oder 20 Jahren von zum Teil nicht mehr existierenden Anbietern verkauft wurden.
Man akzeptiere dennoch den Vorschlag des BMU, die finanzielle Verantwortung für Logistik, Sortierung, Demontage und das Recycling zu übernehmen, wenn die Kommunen die Altgeräte aus privaten Haushalten auch weiterhin eigenständig sammeln. Nur auf Basis der weiterhin von den Kommunen organisierten und finanzierten Sammlung könnten die Hersteller die Entsorgung der Altgeräte durchgängig sicherstellen.
Die vom Verbraucher „gelernten“ und akzeptierten Sammlungsstrukturen böten auch die Sicherheit, Rücknahmen von Elektro- und Elektronikgeräten ohne Verzögerungen und bürgernah organisieren zu können, erklärten die Verbände. Ab August 2005 sollen die Hersteller und Importeure die Entsorgung der Elektro-Altgeräte in eigener Regie durchführen. Für die Registrierung und die gerechte Zuordnung der Entsorgungsverpflichtungen soll nach dem Entwurf des BMU ein Zentrales Register zuständig sein. Die Hersteller von Elektro- und Elektronik-Geräten wollen hierfür noch im laufenden Monat August 2004 die „Stiftung Elektro-Altgeräte-Register“ gründen.
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