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Deutsche Telekom verliert vor dem OLG Köln

Die Deutsche Telekom hat vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) eine juristische Niederlage einstecken müssen: Nachdem in erster Instanz das Landgericht Köln (Az. 31 O 297/03) der Klage des rosa Riesen noch stattgegeben hatte, entschied das OLG Köln (Az. 6 U 131/03) zugunsten der EURO Telekom Deutschland GmbH, dass der Begriff „Telekom“ nicht besonders schützenswert ist.

Die Anwälte der Deutschen Telekom hatten wegen der Verwechslungsgefahr zwischen „Deutsche Telekom“ und „EURO Telekom“ Klage eingereicht. Nach Auffassung der Rechtsvertreter hätte das Wort „Telekom“ eine „prägende Kennzeichnung“ erlangt. Die EURO Telekom wies diese Argumentation zurück und stützt sich dabei auf ein Ende 2003 ergangenes BGH-Urteil. Der BGH hatte die Bezeichnung „Telekom“ als Firmenbestandteil aufgrund der Verkehrsdurchsetzung nur normale, also keineswegs überragende Kennzeichnungskraft bestätigt und somit die prägende Kennzeichnung verneint. Der BGH und auch das OLG Köln haben weiterhin entschieden, dass darüber hinaus ein allgemeines Freihaltebedürfnis an dem Begriff „Telekom“ besteht. Er gilt als eine gängige Abkürzung für Telekommunikation und dient im inzwischen liberalisierten Telekommunikationsmarkt vielen Firmen zur Branchenkennzeichnung. Besonders schmerzlich dürfte für die Deutsche Telekom AG jedoch sein, dass der 6. Zivilsenat des OLG Köln bei seiner Entscheidung am 6. August 2004 eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Gerd Ide, Geschäftsführer der EURO Telekom Deutschland GmbH, äußerte sich erfreut über das Urteil: „Nachdem die Deutsche Telekom die erste Instanz so klar gewonnen hatte, hatten wir schon fast das Vertrauen in die deutsche Justiz verloren. Das Urteil des OLG Köln zeigt jedoch, dass auch ein vergleichsweise kleines Unternehmen sich gegen einen Marktführer erfolgreich durchsetzen kann. Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätten wir Insolvenz beantragen müssen, da die Deutsche Telekom unseren Gewinn der letzten Jahre als Schadenersatz eingeklagt hatte. Unsere Mitarbeiter wären dann ein Fall für Hartz IV geworden.“

ZDNet.de Redaktion

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