Der chinesische Volkskongress wird voraussichtlich am kommenden Samstag ein Gesetz über die Einführung der elektronischen Unterschrift verabschieden. Mit dem Gesetz werden die digitalen Signaturen bei Geschäftsabschlüssen in China auf dieselbe Stufe gestellt wie die manuelle Unterschrift oder das Siegel, berichtet „China Daily“. Allerdings gilt das Gesetz nicht für persönliche Angelegenheiten wie Heirat oder Adoption.
Durch die Legalisierung der elektronischen Unterschrift erhofft sich die chinesische Regierung einen Wachstumsschub für E-Business und E-Government im Riesenreich. Bislang hat das Fehlen einer gesetzlichen Regelung laut China Daily die Entwicklung dieser Bereiche behindert. Im Rahmen des Gesetzes sollen nun auch Kontrollmechanismen aufgebaut werden, die einen missbräuchlichen Umgang mit der digitalen Signatur verhindern helfen.
In China gibt es nach Angaben von China Daily derzeit rund 4000 Webseiten, die sich mit E-Business beschäftigen. Der Umsatz aus diesem Bereich in China hat sich nach Schätzungen des chinesischen Internet Data Center im Jahr 2003 auf 60 Milliarden Dollar belaufen. Ende Juni 2004 verzeichnete China insgesamt rund 87 Millionen Internetuser. Das Wachstum hat aber im Vergleich zu den Vorjahren deutlich nachgelassen
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