Die Auseinandersetzung zwischen Apple Computers von Steve Jobs und der Beatles-Holding Apple Corps steht vor einem Ende, so der „Media Guardian“. Der Computerhersteller und das Plattenlabel sind seit 23 Jahren in ein Gerichtsverfahren über die Nutzung des Markennamens Apple verwickelt. Die letzte Entscheidung stammt aus dem Jahr 1991 zugunsten der Beatles-Holding, worin Steve Jobs untersagt wurde, den Markennamen in Zusammenhang mit Musik zu verwenden.
Im April 2003 launchte Apple-Computers die Download-Plattform i-Tunes in den USA und diesen Sommer in Teilen Europas. Experten erwarten jetzt eine außergerichtliche Lösung, wobei diese die Summe von 30 Mio. aus dem Jahr 1991 Dollar weitaus übersteigen soll. So viel musste Steve Jobs damals an die Beatles-Holding zahlen.
Den Ausgang nahm der Rechtsstreit im Jahr 1981, als Apple-Computers zusagte, sich nicht mit diesem Logo im Musikbereich zu engagieren. Die Vereinbarung erlaubte dem Computerhersteller die Verwendung des Markennamens nur im Zusammenhang mit dem Verkauf von Computern. Steve Jobs provozierte die erste Klage der Beatles Holding dann im Jahr 1989, da seine Firma den Markennamen für das Aufnehmen und die Verarbeitung von Musik auf seinen Computern verwendete.
Das Folge-Abkommen von 1991 regelte die Verwendung des Apple-Markennamens für Computer, Datenübertragungen und Telekommunikation. Die Gegenseite, die Beatles-Holding, durfte den eigenen Firmennamen weiterhin für Musik verwenden. Der Launch von i-Tunes brachte eine neuerliche Eskalation des Konflikts.
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