Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat die am vergangenen Donnerstag vom Justizministerium vorgestellten Eckpunkte zur anstehenden Urheberrechtsreform heute scharf krisitiert. Sie berücksichtigen nicht die Situation der betroffenen Rechteinhaber und -verwerter, so der Vorwurf.
Vor allem der für die Rechteinhaber erforderliche zivilrechtliche Auskunftsanspruch, der den betroffenen Unternehmen eine effektivere Verfolgung von Datenpiraten und Raubkopierern ermöglichen würde, habe in dem von Justizministerin Brigitte Zypries vorgestellten Papier keine Berücksichtigung gefunden. „Ein Auskunftsanspruch für die geschädigten Unternehmen würde die ohnehin überlasteten Strafverfolgungsbehörden massiv entlasten und so das Problem der massenhaften Verbreitung und Nutzung illegaler Raubkopien und Umgehungsvorrichtungen effektiv eindämmen“ argumentiert BVDW-Präsident Arndt Groth.
Das Fehlen dieses Auskunftsanspruches mit den daraus resultierenden Verpflichtungen für die Netzwirtschaft zu begründen, hält er für unangemessen. Contentanbieter und Softwareproduzenten hätten immer unterstrichen, dass es eine Kostenbefreiung für die Provider geben müsse.
Das Eckpunkte-Papier werde der Wirklichkeit der Informationsgesellschaft nicht gerecht. Allein mit der Hilfe der Strafverfolgungsbehörden, die nur mit erheblichem Zeitverzögerung entsprechende Maßnahmen ergreifen, sei das Phänomen Datenpiraterie nicht in den Griff zu bekommen. Ein einstweiliger zivilrechtlicher Rechtsschutz sei das effektivere, aber auch mildere Mittel. „Die Politik hat immer betont, man wolle keine Kriminalisierung der Verbraucher, gleichzeitig versagt sie nun aber effektive Abhilfe beim Auskunftsanspruch“, so der Verband.
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