Der Streit um das neue Urheberrechtsgesetz geht weiter. Der Hersteller des beliebten Programms „Clone CD“ sieht dieses im Gegensatz zur allgemeinen Rechtsauffassung als legal an. Slysoft beruft sich dabei auf ein Rechtsgutachten einer eigens beauftragten Anwaltskanzlei, das offenbar grünes Licht für die Software gibt.
Seit September letzten Jahres ist es verboten, Kopierschutzmechanismen zu umgehen. Programme, die dies dennoch tun, gelten als illegal. „Die bei Musik-CDs verwendeten Kopierschutzmaßnahmen stellen jedoch keine wirksame technische Maßnahme im Sinne des Paragraf 95a Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes dar, denn bereits jedes handelsübliche Brenn-Programm kann diese Musik-CDs kopieren, wenn das CD-Laufwerk die Daten auslesen kann“, argumentiert der Hersteller. Mit anderen Worten: Wenn Kopierschutzmechanismen leicht zu umgehen sind, dürften diese auch legal umgangen werden.
Clone CD kopiere lediglich die zuvor ohne Einwirken von CloneCD durch die Hardware freigegebenen Daten, so Slysoft. Der Gesetzestext verbietet das Kopieren, wenn technisch wirksame Maßnahmen dies verhindern. Was genau darunter zu verstehen ist, beschreibt der vom Hersteller zitierte Paragraf so: „Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird“. Slysoft sieht also die Schutzmechanismen bei Musik-CDs als unzureichend an und folgert daraus, dass das Kopieren legal sei.
Film-DVDs seien hingegen „möglicherweise durch technisch wirksame Verfahren vor unberechtigtem Kopieren geschützt“. Jetzt plant der Hersteller von Clone CD rechtliche Schritte gegen Anwälte, die Betreiber von CloneCD-Fanseiten wegen Links zu CloneCD abgemahnt haben.
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