Mit scharfen Worten hat der Bundesverband digitale Wirtschaft (BVDW) der geplanten GEZ-Gebühr für PCs ohne TV-Karte eine Absage erteilt. „Faktisch kommt dieses Bestreben der Einführung einer Mediensteuer gleich, da zwischen tatsächlicher Nutzung und grundsätzlicher Empfangbarkeit überhaupt nicht unterschieden wird“, kritisiert der Verband.
Wie von ZDNet vor einer Woche berichtet, ist eine GEZ-Gebühr für alle internet-tauglichen PCs ab Januar 2007 in Planung. Zahlen müssten alle, die bislang keine Radio- oder Rundfunkgebühr entrichten müssen. Betroffen wären von der Maßnahme vor allem Betriebe: Stehen in einer Firma 20 PCs, aber nur ein Radio, wird es teuer. Noch ist indes unklar, wie die Gebühr bemessen werden soll. Denkbar sind Erhebungen nach Grundstück, Büroeinheit oder Rechner. Besonders letztere Variante könnte kleinen Betrieben mit mehreren Computern teuer zu stehen kommen. Bislang muss nur für Rechner eine GEZ-Gebühr gezahlt werden, die über eine TV- oder Radiokarte verfügen.
„Mit der gleichen Argumentation könnten die Rundfunkanstalten auch Gebühren für die Existenz meines Briefkastens verlangen, weil dadurch gewährleistet ist, dass ich prinzipiell kostenlose Tipps eines ARD-Fernsehmagazins erhalten kann“ kommentiert BVDW-Präsident Arndt Groth jetzt den Vorstoß. Hauptkritikpunkt der Interessenvertretung ist neben der fehlenden Berücksichtigung einer konkreten Nutzung vor allem der wettbewerbsverzerrende Charakter der geplanten Zusatzfinanzierung öffentlich-rechtlicher Anbieter, die „klar zu Lasten privatwirtschaftlicher Anbieter“ gehe.
Unternehmen mit einer zusätzlichen Abgabe zu belasten, nur weil sie internettaugliche PCs einsetzen, sei „schlicht und ergreifend ein Witz“, so der Verband weiter. Schließlich sei das Internet für den Arbeitsalltag unerlässlich. Die Rechner würden nicht dafür bereit gestellt, damit die Mitarbeiter des Unternehmens Fernsehen gucken oder Radio hören. Ferner sei fraglich, ob eine derartige PC-Gebühr europarechtlich abgesichert sei, da die EU-Kommission das Internet unter Elektronischem Geschäftsverkehr katalogisiere, der keinerlei staatlichen Zugriffen ausgesetzt sein dürfe.
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