Ich-AGs klagen über Ebay-Urteil

Gestern hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Verbrauchern bei Internet-Auktionen den Rücken gestärkt: Kunden haben bei Versteigerungen des Internetauktionshauses Ebay ein Widerrufsrecht und können ersteigerte Artikel binnen der gesetzlichen Frist ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen (ZDNet berichtete).

Was viele Kunden auf den ersten Blick freuen wird, ist für einige Ebay-Händler eine Katastrophe. Sie fürchten vermehrte Rücksendungen und damit höhere Kosten. Schlimmer noch: Für viele wird sich das Geschäftsmodell „Verkaufen über Ebay“ in Zukunft nicht mehr rechnen. Darunter sind viele kleine Profi-Händler, die sich zum Teil mit „Ich-AGs“ eine Existenz aufgebaut hatten, um Arbeitslosigkeit und Hartz 4 zu entgehen. „Existenzgründer sind besonders betroffen, da der Vertriebsweg der Online-Auktion vielfach der Einstieg in die Selbständigkeit als Online-Händler ist“, sagt Ebay-Sprecher Nerses Chopurian. „Kleinunternehmer können sich das 14-tägige Rückgaberecht gar nicht leisten.“

Ebay-Unternehmer Uwe Hawelka kennt das Problem. Der Erkrather machte bereits Erfahrung mit dem Widerspruchsrecht. Über einen eigenen Internetshop verkaufte er Digitalkameras. Frustriert gab er Anfang des Jahres auf. Denn anders als bislang bei den Ebay-Auktionen stand beim regulären Kauf zum Festpreis für Juristen fest: Der Kunde hat ein Rückgaberecht. „Viele nutzen das schamlos aus“, sagte Hawelka der „Wirtschaftswoche“. „Es werden Apparate bestellt, benutzt, und am 14. Tag nach Empfang wird der Kauf annulliert.“ Alles auf Kosten des Händlers. Im Schnitt vier Kameras kamen täglich zurück. Oft verschmiert, verschmutzt, die Betriebsanleitung geknickt. Sand vom Urlaub rieselte aus der Packung. Trotzdem musste Hawelka Kaufpreis plus Versandkosten erstatten, solange das Gerät nicht kaputt war. Hawelka sattelte um und verkauft jetzt Speicherkarten für Kameras: „Die kommen seltener zurück.“

Hawelkas Beispiel zeigt, wie das neue Rückgabe-Recht sich auf die Geschäfte der Händler auswirken könnte. Trotz besserem Verbraucherschutz birgt auch das neue Rückgaberecht Nachteile. Etliche der 5000 Powerseller werden passen. Das Angebot schwindet. Juristen befürchten sogar, dass die Händler ihre zusätzliche Kosten auf die Kunden umlegen werden. Den Profi-Händlern bleibt ein Trost. In Zukunft sollen sie wenigstens die Kosten der Rücksendung auf den Käufer abwälzen dürfen.

ZDNet.de Redaktion

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