Zukünftig können Kunden von Versandhäusern und Online-Händlern mit Kosten für die Rücksendung von Waren belastet werden. Nach dem Bundestag hat nun am Freitag auch der Bundesrat einem Kompromiss des Vermittlungsauschusses zugestimmt.
Danach sollen Besteller die Kosten für eine Rücksendung tragen, wenn der Preis der Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Auch bei einem höheren Sachpreis müssen Kunden die Rücksendekosten übernehmen, wenn sie zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Anzahlung geleistet haben. Entspricht die gelieferte Ware nicht der bestellten, muss der Händler die Rücksendung bezahlen.
Der Bundesrat hatte die bisherige Regelung als zu großzügig bemängelt. Diese habe dazu geführt, dass sich einzelne Kunden ohne ernsthafte Kaufabsichten für sämtliche Produkte in großem Stil eine Auswahl von Artikeln zusenden ließen, um sie dann postwendend zurückzuschicken.
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