Verantwortliche des Gutenberg-Projekts in Australien haben den Anfang dieses Jahres im Internet veröffentlichten Roman „Vom Winde verweht“ von Margaret Mitchell von der Homepage genommen. Nach dem australischen Kopierschutzgesetz darf ein künstlerisches Werk 50 Jahre nach dem Tod des Künstlers frei veröffentlicht werden. In den USA hingegen ist nach einer Verschärfung der Kopierschutzgesetze ein Werk erst 95 Jahre nach seiner Veröffentlichung frei von Kopierschutz, so ein Bericht der „New York Times“.
Der Verwalter des Mitchell-Nachlasses, eine New Yorker Anwaltskanzlei überlegt derzeit die Vorgehensweise gegen die Veröffentlichung des Romans. Da gegen die australischen Organisatoren des Gutenberg-Projektes noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet worden sind, zeigte sich einer der Anwälte der Kanzlei positiv überrascht über die Entfernung des Romans von der australischen Gutenberg-Homepage. Die Begründer des Gutenberg-Projekts haben es sich zum Ziel gemacht, Literatur über das Internet frei zugänglich zu machen.
Der Fall wirft neue Fragen im Umgang mit dem nationale Grenzen ignorierenden Medium Internet und nationalen Gesetzgebungen zum Kopierschutz auf. Bislang lässt sich laut Terry Carroll, Rechtsprofessor an der Rechtsuniversität Santa Clara/Kalifornien, kein einheitlicher Trend in Bezug zur rechtlichen Handhabung von Kopierschutz im Internet erkennen. Derartige Konflikte werden bis dato individuell geregelt.
An Aktualität gewinnt dieses Thema aufgrund der gesetzlichen Regelung von Kopierschutz in der EU. Der internationale Verband der Phonoindustrie übt bereits Druck auf die EU-Kommission aus, den bisherigen Kopierschutz für künstlerische Werke von 50 auf 70 oder sogar auf 95 Jahre auszuweiten. Nach der jetzigen Regelung könnte die 1954 herausgekommene Elvis Presley Single „That’s all right“ ab Januar 2005 in der EU frei veröffentlicht werden. 2013 wäre der Beatles-Hit „Love me do“ auf dem Gebiet der Europäischen Union frei von Kopierschutz.
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