Zu den wenigen geglückten DRM-Beispielen zählt Apples Itunes-Musikhandel, der die Rechte der Musikindustrie schützt, ohne den Kunden die Möglichkeiten für Privatkopien zu nehmen. „Apple hat den Weg in die Zukunft gewiesen“, sagt etwa Katharina Behrends, Vertriebschefin des Musiksenders MTV. Sie vermarktet ihre Sendungen, Musiktitel und andere Merchandising-Produkte schon jetzt über zwei Free-TV-Kanäle, sieben Bezahlsender sowie via Internet und Mobilfunk und hofft auf weitere digitale Vertriebskanäle wie DSL und UMTS.
Auch das Telekom-Unternehmen Arcor hat angefangen, bewegte Bilder ins Internet zu spielen. „Ohne DRM hätten wir die Verträge mit der Filmindustrie nie bekommen“, unterstreicht Bernd Wirnitzer, Arcor-Bereichsleiter Onlinedienste die Bedeutung der Absicherung von Urheberrechten. Das Unternehmen will sich im Geschäft für Video- und Musik on Demand etablieren. Geplant ist auch ein Dienst, der Fernsehsendungen für Kunden aufzeichnet. Dabei ist allerdings ungeklärt, inwieweit Arcor berechtigt ist, die Werbung auszufiltern. Schließlich ist dafür viel Geld bezahlt worden.
Angesichts solcher schon recht konkreter Geschäftsmodelle besteht dringender Handlungsbedarf. In Deutschland hat der Gesetzgeber daher DRM-Systeme ausdrücklich erlaubt und duldet deren Umgehung nur, wenn es sich um Privatkopien handelt. Auf EU-Ebene wurde im Juni dieses Jahres angefangen, den allgemein geforderten einheitlichen DRM-Standard zu definieren.
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