Ausgestattet mit zehn Millionen Risikokapital und dem Segen von mindestens einem großen Musiklabel meldet sich Napster-Gründer Shawn Fanning zurück. Am Montag will er sein neues Unternehmen Snocap vorstellen, das bei der Bezahlung und Abrechnung von urheberrechtlich geschütztem Content helfen soll, der via P2P verbreitet wird.
„In den letzten fünf Jahren haben P2P-Services Verbrauchern die Möglichkeit eröffnet, Musik zu entdecken, die anders nicht zugänglich gewesen wäre“, so Fanning. „Es ist schwer sich vorzustellen, dass die Mehrheit von ihnen zurückgeht.“ Wenn das Unternehmen erfolgreich ist, könnte P2P so zu einem normalen Vertriebskanal für Musik und später auch für Filme und Software werden.
Den Kern der Snocap-Plattform bildet eine von Philips lizenzierte Technologie, die in P2P-Services getauschte Songs aufgrund ihrer Audio-Charakteristik identifizieren soll. Die Labels sollen Snocap dann Regeln zur Verfügung stellen, die auf die jeweiligen Songs angewandt werden. So könnte ein Label beispielsweise festlegen, dass ein Song durch Windows Media Rights Management geschützt sein muss und sich erst nach Zahlung von 99 Cent anhören lässt.
Snocap will jedoch nicht selbst als P2-Anbieter aktiv werden, sondern seine Plattform anderen Unternehmen zur Verfügung stellen, die in diesem Bereich tätig sind. Mit der Universal Music Group konnte bereits ein Label gefunden werden, das Snocap seinen gesamten Katalog zur Verfügung stellt. Mit anderen Unternehmen sei man in Verhandlungen.
Material, das nicht von den Nutzern selbst eingespeist wird, soll direkt von den Labels kommen. Fanning erwartet, dass die Anwender auch viel eigenen Content wie TV-Shows zur Verfügung stellen, wodurch letztendlich auch das sehr breite Angebot von Napster zustande kam. Snocap werde den Rechteinhabern dabei helfen, ihren Content zu identifizieren und später daran verdienen.
Laut Fanning entstand die Grundlage des Unternehmens in den letzten Tagen von Napster, als der P2P-Pionier damit kämpfte, den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Content zu unterbinden, der gerichtlich angeordnet worden war.
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