Ab 2005 hat eine elektronische Signatur genau so viel Wert wie eine handschriftliche Unterschrift – zumindest in der Schweiz. Nachdem der dortige Bundesrat die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz über die elektronische Signatur verabschiedet hat, wurde das Datum über die Inkrafttretung für das Gesetz auf den 1. Januar festgesetzt, erklärt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) heute.
Ebenfalls verabschiedet wurde die Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur, die auch am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird. Das Parlament hatte am 19. Dezember 2003 das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur verabschiedet. Dieses legt die Bedingungen fest, unter denen Anbieter von Zertifizierungsdiensten auf freiwilliger Basis anerkannt werden können. Zudem definiert es die Voraussetzungen, die eine Signatur erfüllen muss, um die gleichen Wirkungen wie eine handschriftliche Unterschrift erzielen zu können.
„Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sind mit der geltenden Regelung der Europäischen Union kompatibel. Sie sollten die Anerkennung mehrer Anbieter von Zertifizierungsdiensten in nächster Zeit erlauben und dadurch E-Commerce und E-Government in unserem Land fördern“, so BAKOM.
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