Der Suchanbieter Google hat einen wichtigen juristischen Sieg errungen: Richterin Leonie Brinkema vom Bezirksgericht für den Eastern District of Virginia hat die noch offenen Anklagepunkte im Prozess mit dem Versicherungskonzern Geigco abgewiesen. Das Unternehmen hat den Suchanbieter im Mai wegen angeblicher Verletzung der Markenrechte verklagt, da der Name „Geico“ im Adwords-Programm von Google genutzt wird.
Die Richterin hat entschieden, dass „die Nutzung von Marken als Schlüsselworte zur Anzeige von Werbung keine Verletzung des Markenrechts darstellt“, so Michael Page von der Kanzlei Keker & Van Nest, die Google vertreten hat. Das Verfahren wurde mit der Urteilsbegründung am gestrigen Mittwoch abgeschlossen.
Für Google ist das Urteil von entscheidender Bedeutung, erwirtschaftet das Unternehmen doch 95 Prozent seines Werbeumsatzes mit bezahlten Textanzeigen. Markennamen spielen beim Verkauf der Anzeigen eine tragende Rolle, da diese von vielen Anwendern bei der Suche verwendet werden.
Der Versicherungskonzern Geico hat die Klage gegen Google und Overture im Mai eingereicht. Ende August hat die Richterin einen Antrag der beiden Unternehmen abgelehnt, sechs Anklagepunkte von Geico zurückzuweisen. Das Unternehmen hat den Suchanbietern unter anderem vorgeworfen, dass die Nutzung eigener Marken im Bereich der bezahlten Anzeigen eine Verletzung, unfairen Wettbewerb sowie eine Verwässerung darstellt. Die Anklagepunkte „unerlaubte Beeinträchtigung“ und „Verschwörung“ wurden damals jedoch abgewiesen. Die Klage gegen Overture wurde Anfang des Monats außergerichtlich beigelegt. Die Konditionen sind nicht bekannt.
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