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Gefährliche Lücke in Steuersoftware Elster

Im neuen Jahr müssen Unternehmen ihre Umsatz- und Lohnsteuer den Finanzämtern auf elektronischem Weg melden. Dabei bestehen bei den eingesetzten „Elster“-Verfahren gravierende Sicherheitslücken. Darauf weist der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation hin. Es sei möglich, Steuerdaten fremder Unternehmen ohne technische Hürden zu manipulieren und finanzielle Schäden anzurichten. „Damit wird dem Schindluder Tür und Tor geöffnet“, kritisierte BITKOM-Steuerexpertin Anja Olsok.

Unternehmen sind vom 1. Januar 2005 an verpflichtet, ihre Umsatzsteuerschuld sowie die Lohnsteuer dem Finanzamt elektronisch zu melden. Dabei kann künftig auch das bisher für die Einkommenssteuer eingesetzte Elster-Verfahren im Internet genutzt werden. Der Unterschied dabei: Bei Meldung der Umsatzsteuer via Elster müssen sich die Unternehmen nicht authentifizieren. Somit ist es jedem möglich, die Umsatz- und Lohnsteuer für jedes beliebige Unternehmen anzumelden, sofern er dessen Namen und Steuernummer kennt. Beides muss jedoch auf jeder Rechnung der Unternehmen gedruckt werden und ist somit allen Geschäftspartnern und Kunden bekannt.

So können böswillige Wettbewerber oder Kunden mit wenigen Mausklicks völlig überhöhte Umsatzsteuern oder Lohnsteuern melden. Da die Finanzämter meist Einzugsermächtigungen für die Steuervorauszahlungen besitzen, droht Unternehmen der vorübergehende Verlust von Liquidität. „Bis der Fehler festgestellt und der Betrag rück überwiesen ist, kann es gerade bei mittelständischen Firmen eng werden. Betriebliche Schäden sind nicht ausgeschlossen“, warnte Olsok. Umgekehrt ist es möglich, besonders niedrige Umsätze zu melden – und damit eine Umsatzsteuer-Nachschau zu provozieren.

Erst zum Jahresbeginn 2006 wollen die Finanzämter das Verfahren sicher machen: Dann soll geprüft werden, ob der Absender eines Steuerformulars auch zur Steueranmeldung berechtigt ist. Der Einsatz einer digitalen Signatur scheitert bislang an ihrer mangelnden Verbreitung. Zudem sind zahlreiche Finanzämter dafür technisch nicht ausgerüstet. Bis dahin empfiehlt Olsok den Unternehmen, den Finanzämtern die Einzugsermächtigungen zu kündigen und die Steuerschuld selbst zu überweisen.

ZDNet.de Redaktion

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