Zur Sammlung und Archivierung von Musikaufnahmen, insbesondere für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke, darf die Deutsche Bibliothek ab sofort auch kopiergeschützte Produkte kopieren. Dies gab der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände (IFPI) Gerd Gebhardt heute, Dienstag, bekannt. Gleiches soll auch für Werke aus Buchverlagen gelten.
Um eine Langzeitarchivierung der von der Nationalbibliothek zu sammelnden Veröffentlichungen zu gewährleisten, müssen Medien in regelmäßigen Abständen an die aktuellen Datenformate, Betriebssysteme und Datenträger angepasst werden. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht dafür laut IFPI so genannte Schrankenregelungen vor, nach denen der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu bestimmten Zwecken, wie für wissenschaftliche und kulturelle Nutzung, zulässig ist. Die letzte Novelle des Gesetzes sieht hierfür ausdrücklich die Möglichkeit von Vereinbarungen zwischen Verbänden vor, um diese Nutzungen auch von kopiergeschützten Medien zu ermöglichen. Als erste Branchen haben nun die Musikwirtschaft und die Buchbranche diese Möglichkeit genutzt und mit der Deutschen Bibliothek eine vertragliche Vereinbarung geschlossen.
„Nicht nur Bücher, sondern auch durch Rechtemanagement-Systeme geschützte CD-ROMs oder e-Books dürfen nun von der Deutschen Bibliothek zur Weitergabe an Berechtigte vervielfältigt werden“, erklärte der Vorsitzende des Urheberrechtsausschusses des Börsenvereins des deutschen Buchhandels Wulf D. von Lucius. Um eventuellen Missbrauch zu vermeiden, wird die Deutsche Bibliothek aber das Interesse von Nutzern zur Anfertigung einer solchen gebührenpflichtigen Vervielfältigung genau überprüfen und die Kopien möglichst mit personalisierten digitalen Wasserzeichen versehen, kommentierte Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin der Deutschen Bibliothek.
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