Für das Adwords-Programm des Suchmaschinenanbieters Google ziehen dunkle Wolken am Himmel auf: Ein französisches Gericht hat letzten Monat entschieden, dass die Nutzung des Markennamens der Hotelkette „Le Meridien“ die Rechte des Unternehmens verletzt.
Das Gericht hat angeordnet, dass mit den von Le Meridien geschützten Marken ab dem vergangenen Montag keine Anzeigen mehr verknüpft sein dürfen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde eine Strafe von täglich 150 Euro festgesetzt. Außerdem muss Google die Kosten für das Verfahren in Höhe von 2595 Euro tragen.
Für Google ist die Entscheidung von höchster Brisanz, erwirtschaftet das Unternehmen doch 98 Prozent seiner Umsätze mit den Adwords. Dazu kommt, dass viele der Anzeigen mit markenrechtlich geschützten Begriffen verlinkt sind. Eine Sprecherin von Google hat daher angekündigt, in Revision gehen zu wollen. „Wir werden uns weiterhin gegen die Klage wehren, da wir glauben, dass sie ohne Substanz ist.“
Die juristischen Auseinandersetzungen um Googles Adwords-Programm in letzter Zeit sind völlig unterschiedlich ausgegangen: Während der Suchmaschinenbetreiber in einem ähnlich gelagerten Prozess in Frankreich gegen den Lederwarenhersteller Louis Vuitton unterlegen ist, konnte das Unternehmen in den USA gegen den Versicherungskonzern Geico punkten. Die Richter urteilten, dass die Markenrechte des Unternehmens durch Adwords nicht verletzt werden.
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