Nach Mobilcom hat auch der ehemalige Mobilfunkbetreiber Quam den Bund auf Mehrwertsteuer-Erstattung in Milliardenhöhe verklagt. Nach Informationen der „Wirtschaftswoche“ hat Quam noch kurz vor dem Jahreswechsel Klage beim Finanzgericht Köln eingereicht, um klären zu lassen, ob bei der Versteigerung der deutschen UMTS-Lizenzen im Sommer 2000 Umsatzsteuer angefallen ist und die Unternehmen Anspruch auf Rückerstattung haben.
Quam rechnet mit einem Vorsteuerabzug von 1,2 Milliarden Euro. Zudem unterzeichneten Quam-Bevollmächtigte den Verjährungsverzicht, den der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, angeboten hatte. Das Papier hatten zuvor die UMTS-Betreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 unterschrieben. Ihrer Ansicht nach bleiben so alle Ansprüche erhalten, eine eigene Klage sei deshalb nicht erforderlich. Sie warten auf eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), den österreichische und britische Gerichte angerufen haben.
Die Unternehmen hoffen, dass dieser Beschluss auch in Deutschland gilt. Quam-Anwalt Georg Berger sieht jedoch nur die zivilrechtlichen Ansprüche durch den Verjährungsverzicht gewahrt, nicht die finanzrechtlichen. Er behält sich vor, bei einem Scheitern der UMTS-Klagen vor dem EuGH den Instanzenweg neu zu gehen.
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