Die Europäische Kommission hat im Wettbewerbs-Verfahren gegen Microsoft einen weiteren Antrag des Softwareherstellers zurückgewiesen. Microsoft habe ein Veto-Recht verlangt in der Frage, welche Angelegenheiten der untersuchende Treuhänder im Einzelnen prüfen soll, teilte die Kommission am
Mittwoch in Brüssel mit. Ein solches Veto sei „unakzeptabel“, entschied die Kommission. Microsoft habe nun zehn Werktage Zeit für eine Stellungnahme, hieß es. Die Kommission werde jedoch in jedem
Fall auf Basis einer formalen Entscheidung wie gehabt vorgehen.
Unterdessen hat die Aufsichtsbehörde nach einem Bericht des „Wall Street Journal online“ einen weiteren Aspekt ins Visier genommen. Der Zeitung zufolge bemängeln die Beamten die von Microsoft entsprechend der Auflagen herausgegebene abgespeckte Windows-Version. Danach soll das vom eigenen Windows Media Player entkoppelte Windows nicht so reibungslos mit anderen Multimedia-Programmen wie dem Real Player zusammenarbeitet, wie es sollte.
Im März 2004 hatte die EU-Kommission den Software-Konzern wegen Marktmissbrauchs mit einem Rekord-Bußgeld von 497,2 Millionen Euro bestraft und eine Reihe von Auflagen für mehr Wettbewerb verfügt. Zuletzt hatte die Kommission in der vergangenen Woche „ernste Zweifel“ darüber geäußert, dass Microsoft die verhängten Auflagen zufrieden stellend erfüllt.
Sollte der Softwaregigant die Bedingungen nicht erfüllen, drohen hohe Geldbußen von bis zu 5 Prozent des Weltumsatzes pro Tag. Die Beamten kritisierten unter anderem, dass es noch immer sehr schwierig sei, vor dem Kauf einer Lizenz von Microsoft die nötigen technischen Dokumentationen für die Server-Software zu bekommen. Die Höhe der Lizenzgebühren sei zudem „ungerechtfertigt“ hoch.
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