Der Münchner Pay-TV-Sender hatte eine Einstweilige Verfügung durchgesetzt, wonach das Angebot „Cybersky-TV“ des Koblenzer Unternehmens TC Unterhaltungselektronik zunächst nicht weiter verbreitet werden darf. Die Firma hatte Fernsehprogramme kostenlos über Breitband-Internet verfügbar gemacht.
Die TC Unterhaltungselektronik AG hatte sich bereits einen langen Streit mit dem Privatsender RTL um TV-Werbeblocker („Fernsehfee“) geliefert und letztlich gewonnen. Nun ist die Firma an einer Software beteiligt, mit der Programme weltweit nach dem Vorbild der Musik- und Video-Tauschbörsen im Internet getauscht und ohne Zeitverzögerung betrachtet werden können. Der Computer werde dabei an den Fernseher geschlossen oder diene selber als Fernseher, sagte Vorstandsmitglied Guido Ciburski, der rechtlich verantwortlich für das Projekt ist und es bis Mai auf den Markt bringen will.
„Wir gehen nach wie vor davon aus, dass das so nicht zulässig ist“, bekräftigte ein Premiere-Sprecher am Montag in München. TCU betonte dagegen, es habe nie dazu aufgerufen, die Technik außerhalb der legalen Grenzen zu nutzen oder gar Premiere kostenlos zugänglich zu machen. Die Betreiber der Fernseh-Tauschbörse könnten jedoch Anwender nicht davon abhalten, beliebige TV-Programme zu verbreiten. Bislang sei der Hersteller einer Dateitauschsoftware nicht für das Handeln der Nutzer verantwortlich gewesen. Sollte Premiere vor Gericht gewinnen, könne dies Konsequenzen für alle Tauschbörsen im Internet haben, sagte die TCU-Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs.
In dem jahrelangen Streit um die TV-Werbeblocker des Koblenzer Unternehmens hatte der Bundesgerichtshof im Juni 2004 den Verkauf der „Fernsehfee“ erlaubt. Die Blocker blenden Werbespots aus oder schalten automatisch auf einen werbefreien Kanal um. Nach einem Urteil des Landgerichts Köln muss RTL Schadenersatz zahlen für zu Unrecht ergangene Einstweilige Verfügungen. Die Summe werde derzeit ermittelt, sagte Ciburski.
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