Der deutsche Programmierer Harald Welte konnte vor einem Münchner Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller von Sicherheits-Hardware Fortinet wegen der Verletzung der General Public License erwirken. Das Unternehmen darf ab sofort keine Produkte mehr ausliefern, die die Linux-Komponente „initrd“ enthalten, die Welte mit entwickelt hat.
Das Unternehmen nutzt unter der GPL stehenden Quellcode, hat seinen eigenen Quellcode aber nicht wie von der Lizenz vorgesehen veröffentlicht. Welte betreibt das GPL Violations Projekt, das sich um die Durchsetzung der Lizenzform kümmert. Bereits auf der CeBIT hat er 13 Unternehmen einen Besuch abgestattet, die sich seiner Meinung nach nicht an die Lizenzbedingungen halten.
Fortinet sei über die Anschuldigungen von Welte informiert gewesen und habe versucht, außergerichtlich eine Lösung zu finden, so das Unternehmen. Man arbeite daran, die eigenen Produkte mit den Anforderungen der GPL kompatibel zu machen. Das Unternehmen zeigte sich daher überrascht, dass Welte die Gerichte bemüht hat. Welte wiederum sagte, dass Fortinet am 17. März informiert worden, eine außergerichtliche Lösung jedoch nicht rechtzeitig möglich gewesen sei.
Die nächsten Schritte hängen von den Reaktionen von Fortinet ab. Geht das Unternehmen nicht in Berufung und liefert seine Produkte gemäß der GPL aus, ist die Sache beendet und Fortinet muss die Kosten des Verfahrens übernehmen. Legt Fortinet Rechtsmittel ein, geht der Streit vor gerucht weiter.
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