ZDNet: AMD hat ausdrücklich die jüngsten Maßnahmen der japanischen, französischen und amerikanischen Regierungen begrüßt, die mit neuen Richtlinien für öffentliche Ausschreibungen von IT-Equipment für mehr Wettbewerb sorgen möchten. Können Sie das näher erläutern?
Drews: Den drei genannten Ländern ist gemeinsam, dass sie festgelegt haben, dass Ausschreibungen neutral erfolgen sollen. Es dürfen keine Trademarks und keine Markennamen verlangt werden, sonst würde ja kein Wettbewerb mehr stattfinden. Wenn ich in einer Ausschreibung nur ein Produkt X spezifiziere, bekomme ich eben auch nur das Produkt X angeboten. Und das, obwohl das vergleichbare Produkt Y oder Z genauso gut ist, und für die öffentliche Hand günstiger zu beziehen wäre.
ZDNet: Können Sie die von Ihnen angeführten Maßnahmen in Japan, Frankreich und den USA im Detail erläutern?
Drews: Das Sekretariat des ‚Inter-Ministry/Cabinet Consultative Committee for Information Technology System Procurement‘ in Japan hat ein Memorandum herausgegeben, das alle Ministerien und Behörden des Landes an die ‚Guidance for Preparing Specifications Related to Procurements for Computer Products and Services‘ vom Mai 1995 erinnert. Darin heißt es, die Beschaffung von IT-Equipment soll so erfolgen, dass ein transparenter und fairer Wettbewerb sichergestellt ist. Darüber hinaus wird es Behörden untersagt, in ihren Investitionsplänen lediglich Markennamen zu benutzen. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Formulierung von Investitionsvorhaben neutral verfasst werden muss.
In Frankreich hat das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie Ende März ein Memorandum herausgegeben, das Einkäufern von IT-Equipment in öffentlichen Einrichtungen vorschreibt, ihre Ausschreibungen mit neutralen technischen Spezifikationen zu formulieren. Die Richtlinien verbieten es, Markennamen zu nennen oder Mindesttaktfrequenzen zu fordern. Das Ministerium empfiehlt vielmehr, statt Mindesttaktfrequenzen objektive Benchmarks zu benutzen.
Und im April gab das Amt für Management und Haushalt (OMB, Office of Management and Budget) der amerikanischen Regierung ein Memorandum heraus, das alle Chef-Einkäufer, Chief Information Officer und Senior Procurement Officers in der Regierung auffordert, in Ausschreibungen objektive Benchmarks und Leistungsbeschreibungen zu nutzen. Dies Memorandum verbietet gleichfalls die Nennung von Markennamen.
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