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T-Online-Kleinaktionäre bieten Telekom die Stirn

Aktionärsschützer kündigten eine erste Anfechtungsklage gegen den Hauptversammlungsbeschluss über die Fusion von Telekom und T-Online an. Selbst wenn die Klage den Zusammenschluss nicht aufhält, so verzögert sie ihn zumindest – sehr zum Ärger der Telekom. Der Verein zur Förderung der Aktionärsdemokratie (VFA) aus Würzburg will fristgerecht bis Ende Mai das Landgericht Darmstadt anrufen. Auch andere Aktionärsvereinigungen ziehen einen solchen Schritt in Betracht, haben sich aber noch nicht entschieden. Das Inkrafttreten der Fusion dürfte nun zumindest weiter verzögert werden. Neben Aktionärsschützern werden mindestens noch zwei private Einzelaktionäre von T-Online gegen die beschlossene Wiedereingliederung in die Deutschen Telekom klagen.

„Das wird nicht leicht, aber die Sache gebietet es,“ sagte der VFA-Vorstandsvorsitzende Jochen Knoesel. Die Aktionärsschützer wollen vor allem darauf abheben, dass sich die Telekom mit der Verschmelzung einen sachwidrigen Sondervorteil verschaffe, indem sie T-Online als potenziellen Wettbewerber bei der Internet-Telefonie ausschalte. Daneben will der Verband auch einige Verletzungen des Auskunftsrechts auf der T-Online-Hauptversammlung in Hannover geltend machen, wo die Fusion am 29. April mit der Stimmenmehrheit der Deutschen Telekom AG beschlossen worden war.

Den notwendigen Eintrag ins Handelsregister konnten beide Unternehmen ohnehin noch nicht vornehmen, weil zahlreiche Aktionäre Widerspruch eingelegt hatten. Damit haben sie noch bis Ende des Monats Zeit, um weitere Klagen einzureichen. Auch die großen Verbände der Kleinaktionäre, die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), behalten sich rechtliche Schritte vor und wollen in Kürze entscheiden.

Die Aktionärsschützer kritisierten vor allem das Umtauschverhältnis, das rechnerisch für eine Aktie der T-Online International AG ein halbes Papier der Telekom vorsieht. Das bedeutet einen Preis von rund acht Euro pro Anteilschein, während die Erstzeichner beim Börsengang von T-Online vor fünf Jahren drei Mal mehr bezahlt hatten. Ungeachtet der Klagen soll die Umtauschrelation später in Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden, um eine Nachbesserung zu erreichen. Dazu muss die Fusion aber erst rechtsgültig sein.

Eine Anfechtungsklage kann den Zusammenschluss der beiden Unternehmen im äußersten Fall platzen lassen, indem der Hauptversammlungsbeschluss vom Gericht für nichtig erklärt würde. Viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass es zu einem Vergleich kommt, wie der Anlegeranwalt Jan Querfurth von der Münchener Kanzlei Rotter erläutert: „Ein Vergleich läuft für die Aktionäre in der Regel auf eine bare Zuzahlung hinaus.“ Zumindest bedeute die Anrufung des Gerichts aber eine Verzögerung der Fusion. Auch wenn die Telekom einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellte, um den Handelsregistereintrag doch rasch vornehmen zu können, dürfte es wohl nicht vor August zu einer ersten Verhandlung kommen, schätzt der Anwalt.

Bislang sind bei T-Online in Darmstadt noch keine Klagen eingegangen, wie ein Unternehmenssprecher sagte. „Wir sehen auch keinen Anlass zu deren Erhebung“, fügte er hinzu. Die Deutsche Telekom hat immer erklärt, sie rechne im dritten Quartal damit, die Verschmelzung in trockenen Tüchern zu haben. Der Bonner Konzern sieht in der Wiedereingliederung der Internettochter eine strategische Notwendigkeit und hat seine Strukturen schon darauf ausgerichtet.

ZDNet.de Redaktion

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