Die Möglichkeit Web-Radiostreams aufzunehmen und in MP3-Dateiformate zu konvertieren wird bald die Rechtsabteilungen der Musikindustrie auf den Plan rufen. Das prophezeit Jonathan Potter, Geschäftsführer der Digital Media Association. Die Verwendung von Aufnahmegeräten, die wie ein Tivo-Rekorder funktionieren, aber Audiodateien aufnehmen, könnte gegen digitale Urhebergesetze verstoßen.
Geräte wie Replay Radio von Applian Technologies ermöglichen Schnitt und Bearbeitung aufgenommener Internet-Radiostreams, was nach dem Digital Copyright Millenium Act als rechtswidrig eingestuft werden könnte. Laut diesem ist es untersagt urhebergeschützes Material von einer Computerfestplatte zu kopieren. Lediglich die Kopie von einem digitalen oder analogen Aufnahmegerät ist erlaubt, wenn die Kopie für den Privatgebrauch bestimmt ist.
Miteigentümer von Applian Technologies, Tom Mayes, verteidigt das Gerät. „Wir machen das schon seit einiger Zeit. Ich glaube, dass es für die Musikindustrie zu spät ist dieser Technologie eine Schlinge um den Hals zu legen“; so Mayes. Zwar hat sich die Musikindustrie bislang noch nicht zu Wort gemeldet, zwei Webradiosender forderten Applian aber auf, die Links zu ihren Seiten von der Produkthomepage zu nehmen. „Die Verwendung von Software wie Replay Radio, die Rhapsody-Streams aufnimmt, verletzt unsere Geschäftsbedingungen“, begründet der Sprecher des Websenders Rhapsody, Matt Graves, diesen Schritt. Yahoos Musicmatch-Sender folgte Rhapsodys Beispiel.
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