Die Einstellung des Strafverfahrens gegen Manager der Deutschen Telekom und der Prüfungsgesellschaft Price Waterhouse Coopers (PWC) wird keine negativen Auswirkungen auf die Zivilklagen von 14.000 Telekom-Aktionären haben. Diese Ansicht vertreten Anwälte der Anleger. So sagte der Bremer Jens-Peter Gieschen, bei der Einstellung eines Bonner Verfahrens nach Paragraph 153a der Strafprozessordnung handele es sich nicht um einen Freispruch. Es werde eine Schuld festgestellt, betonte Gieschen. Aktionärsvereine wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) gehen jedoch davon aus, dass die Chancen der Prospekthaftungsklage jetzt deutlich gesunken seien.
Am Donnerstag gab die Bonner Staatsanwaltschaft bekannt, die Ermittlungsverfahren gegen zwei frühere Telekom-Manager, darunter Ex-Finanzchef Joachim Kröske und vier PWC-Mitarbeiter einzustellen. Das Verfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer hatten die Ermittler bereits zuvor aufgegeben. Hintergrund der seit 2001 andauernden Ermittlungen war die Abwertung des Immobilienvermögens der Deutschen Telekom um insgesamt 2,2 Milliarden Euro. Der Wert der insgesamt 35.000 Immobilien, darunter 11.000 Grundstücke, wurde damals auf rund 16 Milliarden Euro nach unten korrigiert. Dadurch fühlten sich vor allem Anleger des dritten Börsengangs 2000 getäuscht. Beim Going Public in den neunziger Jahren hatte die Telekom ihre Gebäude und Grundstücke nach Pauschalverfahren bewertet.
Die Staatsantwaltschaft Bonn nahm Ende Februar 2001 Ermittlungen auf nachdem einige Aktionäre Strafanzeige gestellt hatten. Vorwurf: Der Telekomführung habe die Immobilienwerte absichtlich zu hoch bilanziert. In diesem Verfahren wurden nun weitere Schritte gegen die Manager bei Zahlung von Geldbeträgen aufgegeben. Offen ist das dagegen das zivilrechtliche Verfahren in Frankfurt, das im Herbst 2004 begonnen worden war und im Herbst dieses Jahres weitergeführt werden soll. Aus Tausenden von Einzelklägern, die von 700 Anwälten vertreten werden, hat das Gericht zehn Fälle ausgesucht, die exemplarisch verhandelt werden sollen.
Nach Meinung des Juristen Gieschen ist die Begründung der Bonner für das Zivilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt von großer Bedeutung. Gieschen allein vertritt hier rund 300 Mandanten und hatte auch vor Jahren Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. In der Zahlung der Deutschen Telekom in Höhe von fünf Millionen Euro sieht Gieschen zudem ein Schuldeingeständnis. Auch der Münchener Anwalt Klaus Rotter unterstrich, er sehe sich in dem Vorwurf des fahrlässig fehlerhaften Verhaltens bestärkt.
Anwalt Ralf Plück aus Wiesbaden, der ebenfalls zahlreiche Aktionäre in dem Zivilprozess vertritt, sagte, die Entscheidung der Ermittler habe keinen unmittelbaren Einfluss auf das Frankfurter Verfahren. Ein wichtiger Unterschied sei, dass die Staatsanwaltschaft Vorsätzlichkeit habe beweisen müssen, während es in dem Schadenersatzprozess genüge, wenn die Kläger der Telekom eine fahrlässige Pflichtverletzung nachweisen könnten.
Die DSW meint dagegen, die Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens erschwere jetzt auch die zivilrechtliche Klage der Anleger. „Das ist kein guter Tag für die Anleger“, sagt Sprecher Jürgen Kurz, „uns wäre ein Prozess deutlich lieber gewesen.“ Nun könnten sich die zivilen Kläger nicht mehr die detaillierte Beweisaufnahme eines strafrechtlichen Verfahrens zu Nutze machen. Ein Gutachten, das die Falschbewertung der Immobilien durch die Telekom belegen könnte, würde nach Schätzungen etwa 20 Millionen Euro kosten. „Das Geld können die Kläger niemals aufbringen.“
Ein Telekom-Sprecher sagte, generell wäre es zu begrüßen, wenn es zu einer endgültigen Einstellung des Verfahrens komme. Jedoch müsse jeder Betroffene selbst entscheiden, wie er auf die Verfügung reagiere und ob er die Geldauflage zahle. Erst nach Gesamteinstellung des Verfahrens werde die Telekom die fünf Millionen Euro zahlen.
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