Wiki-Projekt feilt an Petition gegen Abmahn-Wahn

Gegen die sich häufenden Abmahnungen im Internet formiert sich jetzt Widerstand: In einem eigenen Wiki-Projekt können Betroffene gemeinsam am Text einer Petition feilen, die dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden soll.

„Es scheint zur Zeit unter Anwaltskanzleien eine beliebte Methode zu sein, schnell an Geld zu kommen, indem meist private Websitebetreiber wegen – meistens unberechtigter – angeblicher Rechtsverletzungen abgemahnt werden“, begründen die Initiatoren ihren Schritt. Als Beispiel wird ein Forenbetreiber genannt, der von einer Versicherung abgemahnt worden sein soll, weil ein User des Forums als Benutzernamen den der Versicherung gewählt hatte. In der Abmahnung wurde eine Strafe von 100.000 Euro angedroht, so die Betreiber.

Die Initiative fußt auf zwei Elementen: Zum einen soll die Petition gemeinsam formuliert, zum anderen sollen Beispiele für unsinnige oder übertriebene Abmahnungen gesammelt werden. Wie bei Wiki-Projekten üblich, kann jeder Surfer zum Gesamtwerk beitragen.

Einen zeitlichen Rahmen für die Petition haben sich die Initiatoren nicht gesetzt. Als sicher gilt jedoch, dass die Petition erst nach der Neuwahl des Deutschen Bundestages, die für September anvisiert ist, eingebracht werden kann.

Der Text in seiner jetzigen Form kritisiert bereits einige Tatbestände, wie sie derzeit Usus sind: So stoßen sich die Kritiker beispielsweise daran, dass die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung „fast beliebig kurz festgelegt“ werden kann. Auf Unverständnis stößt auch die Tatsache, dass selbst beim Unterzeichnen einer Unterlassungerklärung Anwaltskosten für die Abmahnung an die Gegenseite gezahlt werden müssen.

Die Initiative will dies unter anderem damit verhindern, dass der Betreiber eines Internet-Angebotes vor der gebührenpflichtigen Abmahnung über das (vermeintlich) rechtswidrige Verhalten informiert werden muss und er dieses freiwillig unterlassen können soll. „Eine Abmahnung wird damit gegenstandslos“, so die Kritiker.

ZDNet.de Redaktion

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