Der US-Supreme Court hat heute einstimmig entschieden, dass die Entwickler von Peer to Peer-Software für die Verletzung von Urheberrechten in ihren Netzen verantwortlich gemacht werden können. Für die Anbieter könnten damit schwere Zeiten anbrechen, denn damit ist die juristische Basis für eine groß angelegte Klagewelle der Musik- und Filmindustrie gelegt.
Die Richter hatten eine Reihe von Urteilen niedrigerer Instanzen zu bewerten, die sich in dieser Frage unterschiedlich positioniert haben. So wurden zum Leidwesen der Musik- und Filmindustrie einige Urteile gefällt, wonach Anbieter von Peer to Peer-Software für Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich gemacht werden können. Die Anhörung vor dem Supreme Court fand im Ende März statt.
Die Rechteinhaber sehen Tauschbörsen wie Grokster als erhebliche Bedrohung für das eigene Geschäft an und sind daher in den letzten Jahren immer wieder gegen die Softwareanbieter und Nutzer vorgegangen. Das jetzt gefällte Urteil dürfe ihnen in dieser Frage weiteren juristischen Rückenwind geben.
Der Prozess wurde auch von Hardwareherstellern genau beobachtet, da sich auch für ihr Geschäft Änderungen ergeben könnten. 1984 hatte der Supreme Court mit dem Betamax-Urteil entschieden, dass der Verkauf von Produkten mit „substanziellen rechtmäßigen Nutzungsmöglichkeiten“ legal ist. Mehrere Produktgenerationen, angefangen von CD-Brennern bis hin zu Apples Ipod, waren dadurch geschützt.
Bei der Urteilsfindung stand die Frage im Mittelpunkt, ob die P2P-Softwareanbieter Grokster und Streamcast den Markt mit der Annahme betreten haben, dass die Verletzung von Urheberrechten ein wesentlicher Teil der Netzwerkaktivitäten sein wird. Die Richter stellten fest, dass keine Schritte unternommen wurden, um Piraterie zu unterbinden. Vielmehr habe man die Nachfrage sogar gezielt bedient.
Das schnelle Ende der Tauschbörsen oder die zwangsweise Einführung von Piraterie-Filtern ist mit dem Urteil aber noch nicht gekommen. So wurde der Fall an eine niedrigere Instanz zurück verwiesen, die den Sachverhalt auf Basis der Entscheidung neu bewerten muss. Diese hatte es abgelehnt, ein solches Verfahren überhaupt erst einzuleiten. Das Urteil kann hier nachgelesen werden.
Ausgeklügelte Phishing-Kampagne verwendet eine weiterentwickelte Version der Rhadamanthys-Stealer-Malware.
Die EU-Kommission kritisiert die Verknüpfung von Facebook und dem hauseigenen Online-Kleinanzeigendienst. Sie sieht darin einen…
Fast zwei Drittel halten jedoch eine Umsetzung aller Vorgaben von NIS 2 bis Jahresende für…
Mit dem Dekryptor von Bitdefender können Opfer von Attacken mit der Shrinklocker-Ransomware Dateien wiederherstellen.
In der Vorweihnachtszeit ist vor allem Malvertising auf dem Vormarsch. Cyberkriminelle locken Nutzer über schädliche…
Dazu trägt unter der Infostealer Lumma-Stealer bei. Hierzulande dominiert der Infostealer Formbook die Malware-Landschaft.