Dennoch ist fraglich, ob die Parlamentarier den Software-Entwicklern sowie dem Wirtschafts- und Ideenstandort Europa tatsächlich einen Dienst erwiesen haben. So hat die Kommission in einer ersten Reaktion auf die Abstimmung richtigerweise darauf hingewiesen, dass ähnliche Richtlinien in vielen Ländern längst Gesetz und Praxis sind. Gescheitert ist mit der Abstimmung lediglich die Vereinheitlichung, die eine starke gemeinsame Haltung im internationalen Wettbewerb ermöglicht hätte. Falls die Gegner der Richtlinien Software-Patente verhindern wollten, so sind sie nicht nur gescheitert, sondern haben eher das Gegenteil erreicht. Die einzelnen Staaten vergeben ihre Patente im Zweifel nach laxeren Vorgaben, ebenso wie das häufig gescholtene Europäischen Patentamts (das im Übrigen nichts mit der EU zu tun hat).
Schlimmer noch: Die EU-Kommission kündigte schon im Vorfeld der Entscheidung an, von sich aus keinen neuen Vorschlag zu erarbeiten. Nur wenn sie den expliziten Auftrag des Parlaments erhielte, sei sie bereit, die Möglichkeit eines neuen Entwurfs wenigstens zu prüfen. Ob es diesen Auftrag gegen wird, ist unter den Abgeordneten in Straßburg allerdings noch umstritten.
Kommt es zu keinem neuen Vorschlag, kann das dazu führen, dass die USA einzelne Regierungen in ihrem Sinne beeinflusst, wie das kürzlich in Indien geschehen ist. Möglich ist auch eine Klage wirtschaftsliberaler Staaten bei der Welthandelsorganisation (WTO), die restriktive Patentanerkennungen in einigen europäischen Ländern als unfaires Handelshemmnis anprangern könnten. Wird eine „Liberalisierung“ des Patentrechts auf solchen Wegen erzwungen, dann ist die Gefahr einer Schwemme von vorsorglichen und trivialen Patenten wahrscheinlicher als durch die jetzt abgelehnte Richtlinie – vorausgesetzt sie würde in diesem Sinne optimiert. Ein starker europaweiter Standpunkt ist also dringend geboten.
Bei neuen Verhandlungen über eine Vereinheitlichung des Patentrechts auf computerimplementierte Erfindungen sollte allerdings ehrlicher argumentiert werden. Die Haltung, Patentierbarkeit von Software sei unmöglich, weil Software als immaterielles Gut per Definitionem keine Technik sei, hat nichts mit der Wirklichkeit zu tun. Umgekehrt kann nicht jede kleine Innovation als Erfindung durchgehen. Insofern dürfte zum einen der Begriff der Erfindungshöhe aber auch der Schutz kleiner innovativer Unternehmen zum Schlüssel für einen Erfolg werden.
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