Die Europäische Kommission hat als Reaktion auf das Vorgehen der japanischen Behörden mitgeteilt, Untersuchungen in Sachen Intel wegen möglicher Verstöße gegen das Kartellrecht durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens arbeite man mit den zuständigen Stellen in Nippon zusammen.
Die europäischen Wettbewerbshüter hatten bereits vor fünf Jahren gegen Intel ermittelt, den Fall aber im Jahr 2002 beinahe zur Seite gelegt. Die EU konzentriert sich dabei vor allem darauf, ob Intel seine Marktposition für das Gewähren von Rabatten genutzt hat, um Wettbewerber aus dem Rennen zu werfen. Besonders ins Visier haben die Ermittler insbesondere die Rabattpolitik von Intel genommen.
Sollte die Wettbewerbsbehörde zu der Auffassung gelangen, dass Intel EU-Recht verletzt hat, soll formal Anklage erhoben werden. Intel erhält dann die Chance, seinerseits Stellung zu den Beschuldigungen zu nehmen. Die EU-Kommission können eine Strafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Chipherstellers erheben.
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