Der deutsche Intel-Sprecher Christian Anderka erklärte gegenüber ZDNet, dass sein Unternehmen weder vom Gericht noch von AMD über die Klage informiert worden sei. Er wollte den Sachverhalt daher nicht kommentieren.
Kurz darauf offenbarte sich jedoch Anderkas oberster Boss Paul Otellini. „Intel hat immer die Gesetze der Länder respektiert, in denen wir aktiv sind“, erklärte der CEO. Er sehe den Vorgang gelassen: Man habe schon in der Vergangenheit mit Kartellrechtsverfahren zu tun gehabt. Er rechne damit, auch dieses Mal als Sieger hervorzugehen. „Wir agieren auf dem Markt aggressiv, aber fair, um unseren Kunden das Beste zu geben. Daran werden wir nichts ändern“, so Otellini. Intel hatte sich beispielsweise erfolgreich gegen ein Kartellrechtsverfahren gewehrt, das von Intergraph im Jahr 2000 angestrengt worden war.
Der Kampf zwischen Intel und AMD geht zurück bis 1982, als beide Parteien ein Abkommen unterzeichnen, durch das AMD Zugriff auf Intels „286“-Chiptechnik erhält. 1984 will Intel dem Konkurrenten den Zugang zu „386“-Prozessoren verbauen. 1987 reicht AMD deswegen Klage ein.
1991 folgt eine Kartellrechtsklage. AMD reicht diese beim Bezirksgericht in Northern California ein. 1992 entscheidet das Gericht gegen Intel, AMD werden dagegen zehn Millionen Dollar plus der kostenlose Gebrauch von Intel-Lizenzen zugesprochen, die in AMDs 386-Chips zum Einsatz kommen.
1995 legen AMD und Intel legen ihre noch offenen Rechtsstreitigkeiten bei. Beide dürfen nun uneingeschränkt x86-Chips herstellen. 1999 baut AMD in der Folge seinen ersten ganz eigenen x86, den Athlon.
2000 beschwert sich AMD bei der EU-Kommission über wettbewerbsrechtlich fragwürdige Praktiken von Intel. Man verlangt Einsicht in Dokumente aus dem Kartellrechtsprozess Intergraph gegen Intel.
2004 durchsuchen die japanischen Kartellbehörden die Büros von Intel. Diese sollten Aufschluss über das Geschäftsgebahren des Marktführers geben.
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