Der VoIP-Provider Sipgate bietet seinen Kunden ab sofort bundesweit die Möglichkeit, die Notrufnummern 110 und 112 zu nutzen. Die Lösung steht automatisch zur Verfügung und muss nicht separat aktiviert werden. Sipgate erfüllt damit die in Paragraph 108 TKG festgeschriebenen gesetzlichen Verpflichtungen für Erbringer öffentlich zugänglicher Telefondienste.
Bei Anwahl der Nummern 110 oder 112 wird den Anrufer automatisch an die nächstgelegene Notrufstation weitergeleitet. Ist ein Verletzter nicht mehr in der Lage, Name und Anschrift zu nennen (Röchelruf), stellt Sipgate die hinterlegten Daten des Anschlussinhabers bereit.
Eine umfassende Notrufversorgung inklusive dem Röchelruf kann ausschließlich für die hinterlegte Kundenadresse geleistet werden. Bei nomadischer Nutzung ohne Bezug zur hinterlegten Adresse ist keine Notrufversorgung möglich.
Dis bislang fehlende Notruf-Möglichkeit galt bei vielen als eines der größten Hindernisse, das klassische Festnetz durch VoIP zu ersetzen. Zumindest bei der ortsbezogenen Nutzung hat Sipgate dieses Problem gelöst.
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