Geschädigte Aktionäre des nach Bilanzmanipulationen Pleite gegangenen Telekom-Konzerns Worldcom können ab sofort mit Hilfe eines einzigen Formulars sämtliche Schadensersatzansprüche bei den beklagten Banken anmelden. Damit ist auch die Summe von 2,65 Miliarden Dollar, welche die Citigroup gezahlt hatte, wieder zugänglich. Das teilen Anlegerschützer mit.
Ursprünglich war die Frist für eine Beteiligung an der Citigroup-Entschädigung bereits am 29. März ausgelaufen. US-Richter haben jedoch entschieden, dass die Vergleiche, die Banken nach der Worldcom-Pleite mit geprellten Anlegern geschlossen hatten, zu einem einzigen Verfahren zusammengefasst werden.
Insgesamt haben nach Angaben der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) 14 Banken in getrennten Verfahren eine Entschädigungssumme von 6,1 Miliarden Dollar bereitgestellt. Nach Bekanntwerden des Bilanzbetrugs bei Worldcom im Jahre 2002 hatten sich hunderttausende von Anlegern bei Anwälten gemeldet, um zumindest einen Teil des Schadens erstattet zu bekommen. Ursprünglich hätten die Geprellten 14 einzelne Anträge getrennt für jedes Verfahren ausfüllen müssen.
Anleger, die bis jetzt noch nicht aktiv geworden sind, haben damit noch eine Chance, Geld aus dem gesamten Topf zu erhalten. Wer bereits einen Antrag auf Schadensersatz von der Citigroup gestellt hat, muss nicht mehr aktiv werden, sagte ein DSW-Sprecher. Eine Chance hat jeder, der Aktien oder Anleihen von Worldcom und deren Vorgänger- und Nebengesellschaften (MCI, Intermedia, Brooks Fiber) zwischen dem 29. April 1999 und dem 25. Juni 2002 gehalten hat. Ein Entschädigungsantrag findet sich auf der Internetseite www.worldlitigation.com.
Um ein weiteres Formular kommen Anleger allerdings nicht herum, wenn sie alle Möglichkeiten ausschöpfen wollen. Sie müssen Mittel aus einem Worldcom-Opfer-Fonds, den die Finanzaufsicht SEC eingerichtet hat, getrennt einreichen (www.worldcomvictimtrust.com). Dort hat die Nachfolgegesellschaft von Worldcom, MCI, 500 Millionen Dollar in bar und zehn Millionen Dollar in Form von eigenen Aktien eingelegt. Berechtigt sind nur Personen, die ihre Worldcom-Papiere mindestens bis zum Auffliegen des Bilanzbetrugs am 25. Juni 2002 hielten. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) weist allerdings darauf hin, dass der Antrag in Englisch ausgefüllt werden muss.
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