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Elektroschrott belastet Konzernplanung

Der bevorstehende Start der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte beschert den Konzernen massive Planungsunsicherheit. Die staatlichen Behörden der 25 EU-Mitgliedsstaaten hätten den europäischen Binnenmarkt in den vergangenen Monaten durch eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen in ein Chaos gestürzt, kritisieren zahlreiche Umweltmanager der Herstellerfirmen. „Was die Bestimmungen zum Elektroschrott angeht“, bestätigt IT-Rechtsexperte Stefan Schuppert von der Anwaltskanzlei Lovells, „ist Europa ein Flickenteppich.“

Dabei bleibt Firmen wie Osram, Electrolux oder Samsung nur noch wenig Zeit zur Vorbereitung. Schon Ende dieses Monats startet die Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR), die als so genannte „Gemeinsame Stelle“ die Rücknahme übergeordnet steuert (siehe Nachgefragt). Spätestens bis zum 24. November müssen sämtliche Elektro- und Elektronikhersteller dort nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind, ihre ab 13. August 2005 in Verkehr gebrachten Haushaltsgeräte, Computer oder Handys zurückzunehmen und zu entsorgen.

Ab 24. März 2006 müssen die dann dauerhaft gekennzeichneten Geräte von der Industrie zurückgenommen werden. Zwar erledigen Städte und Gemeinden zunächst unentgeltlich die Sammlung von Elektroschrott bei den Haushalten, den Abtransport von den Bauhöfen müssen aber wiederum Philips, Miele & Co. organisieren. Wer dabei in die Pflicht genommen wird, ist aber keineswegs zweifelsfrei geklärt. Noch streiten die Juristen, ob die Europa-Gesellschaft des jeweiligen Herstellers oder der nationale Vertriebspartner beim EAR vorstellig werden muss.

Unklar ist auch, welche Artikel unter das vor vier Monaten verabschiedete Elektro- und Elektronikgerätegesetz („ElektroG“) fallen. Uneinigkeit gibt es etwa darüber, ob auch Nachrüst-Bauteile ohne eigenständige Funktion wie Festplatten oder PC-Motherboards von deren Herstellern anzumelden sind. Die österreichischen Gesetzgeber sagen „Nein“, die deutschen dagegen machen nur wenige Ausnahmen. Die meisten EU-Staaten haben indes überhaupt noch keine Stellungnahme dazu abgeben. „Wir sind auf inoffizielle Auskünfte angewiesen“, kritisiert Lovells-Rechtsexperte Patrick Ayad.

Für die Unternehmen bedeutet das zusätzlichen Aufwand. „Jedes der 25 EU-Länder hat die Elektroschrott-Richtlinie anders interpretiert“, moniert Renate Augustynak, Leiterin der Umweltabteilung bei Sony Deutschland. Die Lösungen in Deutschland ließen sich deshalb kaum auf die anderen Länder übertragen. Tatsächlich haben erst 15 der 25 EU-Staaten die Richtlinie in nationales Recht übertragen. Irland wird voraussichtlich in dieser Woche folgen – und von den Elektroherstellern fast Unmögliches verlangen: Schon ab dem 13. August, und damit nach nur drei Wochen Vorbereitungszeit, sollen sie für sämtliche Neugeräte eine Rücknahmegarantie abgeben. Ohne externe Dienstleister wie Interseroh, VfW oder Remondis verlieren vor allem mittelständische Hersteller dabei rasch den Überblick.

Unter den großen EU-Staaten gibt es bislang nur in Deutschland verbindliche Regelungen. Die Regierungen Großbritanniens und Frankreichs beschäftigen sich noch immer mit Nachbesserungen von Gesetzesvorlagen, in Polen befindet sich der Entwurf auf dem Weg durch die Regierungskammern. „In Italien weiß man, wie die Struktur des Gesetzes aussehen könnte“, lästert ein Industriemanager.

Extrawürste behalten sich einzelne EU-Staaten zudem vor, wenn es um die Zusammenschlüsse von Herstellern zu Entsorgungsgemeinschaften geht. In Deutschland etwa wurde das Konsortium von Hewlett-Packard (HP), Electrolux, Braun/Gillette, Samsung, Logitech und Saeco ohne Genehmigungsverfahren als Verhandlungspartner gegenüber den Behörden zugelassen. Die Portugiesen dagegen forderten, das Gemeinschaftsunternehmen müsse auch vor Ort mit einer nationalen Gesellschaft vertreten lassen. Noch schlimmer in Polen: Dort sollte das Gemeinschaftsunternehmen ein Mindestkapital hinterlegen und die Form der Aktiengesellschaft annehmen.

Hinzu kommt: Nur in Deutschland können die Elektrofirmen damit rechnen, dass ihnen die Kommunen für die haushaltsnahe Sammlung keine Rechnung schreiben. In Spanien verhandeln die Elektronikhersteller dagegen mit 19 eigenständigen Regionen über die Entsorgungspreise, in Frankreich und Portugal schlimmstenfalls sogar mit jeder Kommune. Für viele Konzerne, die sich in der Planungsphase für das Geschäftsjahr 2006 befinden, schafft das erhebliche Probleme. „Wir können unseren Controllern bis heute nicht sagen, wie viel die Rücknahmepflicht kosten wird“, sagt Klaus Hieronymi, der bei HP für das europäische Umweltmanagement verantwortlich ist.

ZDNet.de Redaktion

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