Der Verband der britischen Plattenfirmen (BPI) hat fünf Personen, die im großen Stil Musik per Internet vertrieben haben sollen, verklagt. Mit diesem Prozess will die Musikindustrie offenbar ein Exempel statuieren. Den Angeklagten wird vorgeworfen, 8906 Songs in P2P-Tauschbörsen hoch geladen zu haben. Die BPI fordert Entschädigungszahlungen im Namen der Plattenfirmen, deren Musik illegal hoch geladen und zum Download bereitgestellt wurde.
Bisher wurden nach Angaben von BPI-Generalanwalt Geoff Taylor 60 Internet-User in Großbritannien wegen illegalem Filesharing zu Schadensersatzzahlungen von umgerechnet bis zu 9400 Euro verklagt. „Wir haben versucht, uns mit den fünf Angeklagten außergerichtlich zu einigen, aber nachdem sie die Beweise gegen sie nicht anerkannt haben, ist uns nichts anderes übrig geblieben, als vor das oberste Zivilgericht zu ziehen“, so Taylor. Die BPI fordert eine einstweilige Verfügung und vollständigen Ersatz des finanziellen Schaden. Zusätzlich müssen die fünf Angeklagten, für den Fall, dass die BPI gewinnt, für die Gerichtskosten aufkommen.
Der Präsident der BPI, Peter Jamieson, plant, künftig noch strenger gegen illegales Filesharing vorzugehen. „Immer mehr Musikfans laden zwar von legalen Plattformen herunter, aber wir werden weiter gegen illegales Filesharing kämpfen. Es schadet der Musik und verstößt gegen das Gesetz.“
Nach den Etappensiegen der vergangenen Monate, ist Jamieson zuversichtlich: „Wir gewinnen zunehmend an Boden gegenüber der Internet-Piraterie“ Im Juni dieses Jahres wurde die P2P-Plattdorm Grokster verurteilt, im Juli hat die BPI verlautbart, dass der Umsatz durch legale Downloads im ersten Halbjahr 2005 beinahe doppelt so hoch war wie die gesamten Erlöse im Jahr 2004.
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