Im Rechtsstreit zwischen Google und dem US-Versicherungsunternehmen Geico brauen sich dunkle Wolken über dem Werbeprogramm der bunten Suchmaschine zusammen. Grund der bereits im Vorjahr eingebrachten Klage war die Möglichkeit für Konkurrenten von Geico, ihre Werbelinks zu platzieren, wenn der User ausdrücklich die Begriffe „Geico“ oder „Geico Direct“ als Suchworte eingibt.
Geico sieht durch diese Praxis sein Markenrecht verletzt. Das US-Gericht neigt dazu, der Sichtweise von Geico zuzustimmen. Für Google, dessen Umsätze überwiegend aus den bezahlten Werbelinks kommen, bedeutet das nichts Gutes.
Das Gericht im US-Bundesstaat Virginia hat nun den beiden Streitparteien 30 Tage eingeräumt, um sich außergerichtlich zu einigen. Sollte innerhalb der Frist keine Einigung erzielt werden, stehen die Chancen für Geico nicht schlecht, seinen Standpunkt durchzusetzen. Damit hat sich das Blatt seit dem vergangenen Jahr gewendet.
Google sah die Verantwortung für die Trademark-Verletzung bei den konkurrierenden Unternehmen, die sich „Geico“ oder „Geico Direct“ als Keyword auswählten. Dieser Sichtweise ist das Gericht in einer schriftlichen Stellungnahme nicht gefolgt. Google hat zwar die Praxis eingestellt, Konkurrenzmarken als Keywords im Werbeprogramm zu erlauben, könnte aber dennoch für bisher begangene Rechtsverletzungen und bestehende Einzelfälle haftbar sein.
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