Der NDR hat den Vorwurf des Linux-Verbands zurückgewiesen, die ARD mache in ihren Grafiken zur Wahlberichterstattung Schleichwerbung für das Unternehmen Microsoft. Während der Wahlberichterstattung tauchten bei Grafiken und Umfrage-Ergebnissen immer wieder die Logos des US-Unternehmens auf.
„Die Wahlforscher von Infratest Dimap haben mit Zustimmung der ARD die Möglichkeit, mit einem technischen Dienstleister zusammenzuarbeiten und diesen mit in die Quellenangabe aufzunehmen. Das Landgericht Hamburg hat diese Praxis ausdrücklich für zulässig erklärt und festgestellt, dass eindeutig keine Schleichwerbung vorliegt“, so NDR-Sprecher Martin Gartzke.
Der NDR zitiert ein Urteil des Landesgerichts Hamburg vom 13. November 2002 (Az 315 O 549/02), in dem es unter anderem heißt: „Bei der Erstellung von Hochrechnungen spielt die Genauigkeit und die Geschwindigkeit, mit der Ergebnisse ermittelt werden können, eine entscheidende Rolle. Zu deren Ermittlung sind aufwändige Computerprogramme und Datennetzwerke erforderlich. Wenn diese von einem bestimmten Unternehmen gestellt werden, so hat der Hinweis auf das Unternehmen einen durchaus informativen Wert und lässt sich daher als Quellenangabe rechtfertigen. Dies ist vergleichbar mit dem Hinweis auf die Quelle von Zeitmessungen oder einen Ergebnisdienst bei Sportübertragungen.“
„Vor dem Hintergrund dieses eindeutigen Urteils sieht der NDR der Prüfung rechtlicher Schritte durch den Linux-Verband gelassen entgegen“, sagte Gartzke. Die Praxis, technische Dienstleister in die Quellenangabe aufzunehmen, sei im Übrigen nicht neu. So wurde bei der Wahlberichterstattung 1997 bis 2001 auf die Firma NEC Siemens verwiesen.
Der NDR habe in der ARD die Federführung für den Wahlberichterstattungsvertrag mit Infratest Dimap. Die redaktionelle Leitung dafür liege beim WDR.
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