Was aus dem neuesten Hollywood-Blockbuster zum Thema Verschwörungstheorien stammen könnte, scheint durch die Recherchearbeit der amerikanischen Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) jetzt bestätigt. So machen Farblaserdrucker vieler großer Herstellerfirmen wie Xerox, Canon, HP oder Epson offenbar von Verschlüsselungstechniken Gebrauch, die einen Ausdruck mit diversen für den User unsichtbaren Informationen versehen. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge ist die geheime Signatur auf eine Kooperation mit dem amerikanischen Secret Service zurückzuführen, der sich davon eine Hilfestellung im Kampf gegen professionelle Geldfälscher verspricht.
Welche Informationen in den betroffenen Dokumenten verschlüsselt wiedergegeben wurden, blieb bisher im Verborgenen. EFF ist es eigenen Angaben zufolge jetzt zum ersten Mal gelungen, den aus winzigen gelben Farbpunkten bestehenden Code zumindest für eine Produktreihe zu entschlüsseln. „Die Analyse diverser Dokumente hat ergeben, dass Farblaser-Ausdrucke der Xerox DocuColor-Reihe nicht nur das Datum und die Uhrzeit des Druckes, sondern auch die Seriennummer des Gerätes verschlüsselt preisgeben“, so EFF-Sprecher David Schoen. Er kritisiert die ursprünglich geheim gehaltene Kooperation zwischen den Unternehmen und der Regierung und weist darauf hin, dass die Seriennummer leicht Personen und Organisationen zuordbar sei.
„Stellen Sie sich zwei Dokumente vor, eines trägt den Name des Autors und eines soll anonym veröffentlicht werden“, so Schoen weiter. Durch den Vergleich der Codes könne das anonyme Dokument ein und demselben Drucker oder Autor zugeordnet werden, selbst wenn der Druckerhersteller keine weiteren Angaben über die Seriennummer eines Kunden preisgebe.
Ob die Technologie von den weltweit operierenden Druckerherstellern auch in Deutschland oder anderen europäischen Ländern angewendet wird, bleibt ungewiss. Die Firma Xerox verwies auf eine vom amerikanischen Mutterkonzern veröffentlichte Stellungnahme, in der die Verwendung der beschriebenen Technologien bestätigt und mit dem Kampf gegen kriminelle Aktivitäten gerechtfertigt wurde. Kundeninformationen würden grundsätzlich aber nicht an Dritte weitergegeben, so die Aussendung.
Franz-Josef Wesener, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, will angesichts der unklaren Situation keine voreiligen Schlüsse ziehen. Fehlende Transparenz bewertet er aber grundsätzlich kritisch: „Für den Kunden muss eindeutig nachvollziehbar sein, welche Zusatzinformationen über ihn gesammelt oder von ihm weitergegeben werden.“ Informationsaustausch, der ohne Wissen oder gar gegen den Willen des Kunden erfolge, sei immer problematisch, so Wesener.
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