Grokster hat mit der US-Medienindustrie einen Vergleich geschlossen. Das Unternehmen zahlt für Urheberrechtsverletzungen 50 Millionen Dollar und stellt den Vertrieb seiner Peer-to-Peer-Software ab sofort ein. Damit ist das Ende der Tauschbörse besiegelt. Grokster soll zum legalen Bezahlservice umgebaut werden.
„Dieser Vergleich bringt ein sehr wichtiges Kapitel in der Geschichte digitaler Musik zu Ende“, so Mitch Bainwol, CEO der Recording Industry Association of America. Für die Medienindustrie ist die Sache damit aber noch nicht ganz ausgestanden. Der Mitangeklagte, Morpheus-Betreiber Streamcast Networks, will seine Dienste weiterhin anbieten und den Streit juristisch ausfechten.
Die Auseinandersetzung zwischen Tauschbörsen und der Medienindustrie läuft seit vielen Jahren. Im Kern geht es darum, ob die Anbieter von Peer-to-Peer-Software für die Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich sind.
Nachdem niedrigere Instanzen dies teilweise verneint haben, könnte die Medienindustrie im Juni dieses Jahres vor dem Supreme Court einen wichtigen Sieg erringen. Die Richter haben entschieden, dass die Anbieter für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar sind, wenn sie entscheidend involviert sind. Tauschbörsen wie WinMX haben ihren Betrieb kurz darauf eingestellt.
Grokster-Anwalt Michael Page sagte, dass der Markenname nicht verschwinden wird. Zwar sei der Dienst jetzt eingestellt, künftig soll aber eine legale Version mit lizenzierter Musik auf den Markt kommen. Auf der Grokster-Website ist inzwischen einer Erklärung zu finden, die auf die Entscheidung des Supreme Court vom Juni verweist und eine neue Version ankündigt.
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