Der Internet-Telefonie-Spezialist Sipgate fordert von der Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) ein „sofortiges Ende der fortdauernden Diskriminierung von VoIP-Anbietern“. Zwar habe die Behörde mit der Zuordnung von VoIP in die Kategorie der Sprachtelefonie die bereits vorhandene Marktpraxis und Kundenauffassung bestätigt. Der offiziellen Anerkennung von VoIP als Sprachtelefonie durch die Bundesnetzagentur müssten aber nun zeitnah auch konkrete Maßnahmen folgen.
Das Unternehmen erwartet von der Bundesnetzagentur, zwei wichtige Voraussetzungen für VoIP-Anbieter kurzfristig zu klären. „So bestehen bisher noch keine Zuteilungsregeln für die Ortsrufnummernvergabe – eine entsprechende Absichterklärung gab die Bundesnetzagentur bereits bekannt“, kritisiert der VoIP-Spezialist.
Auch die Zuteilungsregeln für eine Portierungskennung, die es VoIP-Anbietern ermöglicht am Portierungsverfahren teilzunehmen, seien bisher durch die Bundesnetzagentur nicht geregelt worden. Diese bilden die Grundlage dafür, dass Kunden ihre Rufnummer beim Anbieterwechsel behalten können.
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