Seit 1. November ist es im schweizer Kanton Zürich möglich, Fahrzeughalter im Internet anhand des Kennzeichens zu identifizieren. Zum Ärger der Datenschützer kann jeder mit dem Abfragetool auf der Homepage des Straßenverkehrsamtes Zürich herauszufinden, wer störend parkt, rücksichtslos überholt oder gerade vor einem Bordell steht, schreibt der Tages-Anzeiger in seiner Online-Ausgabe.
Name und Adresse von 800.000 Fahrzeughaltern sind frei zugänglich, noch dazu kostenlos. Neben dem bevölkerungsreichstem Kanton Zürich bieten auch andere Kantone wie Graubünden, St. Gallen, beide Appenzell oder Thurgau ein derartiges Internetservice an. Der kantonale Datenschutzbeauftragte äußerte Bedenken und ist der Ansicht, dass das Abfragetool gesetzwidrig sei, da es mehr als ein Verzeichnis darstelle und daher vom Gesetz explizit abgedeckt werden müsse. Außerdem sei es ein gravierender Eingriff in die Privatsphäre der Fahrzeughalter. Einbrecher könnten durch die Kenntnis von Name und Wohnort profitieren.
Bis 1998 gab es den Autoindex in Zürich auf Papier. Dieser wurde jährlich aufgelegt und führte die Kennzeichen und ihre Halter der Reihe nach auf. Aus Datenschutzgründen wurde diese Art Verzeichnis eingestellt. Wollte jemand danach einen Halter ausfindig machen, musste er eine gebührenpflichtige Nummer anwählen. „Wir hatten 10.000 Anfragen pro Jahr“, sagte der Chef des Straßenverkehrsamts Rolf Grüninger. „Dabei haben sich viele Anrufer über die Gebühr geärgert“, begründet Grüninger den Umstieg auf das Online-Service. Gesetzlich sieht sich Grüninger abgesichert und entgegnet Kritikern, dass pro IP-Adresse täglich ohnehin nur fünf Abfragen möglich seien.
In Deutschland ist eine derartige Abfrage nicht denkbar. „Das ist aus Datenschutzgründen gar nicht erlaubt“, sagte Anja Kober vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Jedoch ist es, wenn man das Kennzeichen kennt, durch den Zentralruf der Autoversicherer möglich, mit der Versicherung eines Unfallgegners telefonisch in Kontakt zu treten.
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